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Böller, Raketen & Co.

Stübgen und Nonnemacher bitten um besonnenen Umgang

- Erschienen am 27.12.2019 - Presemitteilung 186/2019

Innenminister Michael Stübgen und Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher rufen gemeinsam zur Vorsicht beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk auf. Der diesjährige Verkauf findet am 28., 30. und 31. Dezember statt. An diesen drei Tagen können pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F 2, wie Böller, Raketen und Feuerwerksbatterien gekauft werden.

Minister Stübgen: „Silvester soll Spaß machen und nicht ins Krankenhaus führen. Deshalb kann ich vor dem Abbrennen nicht zugelassener oder selbstgebauter Feuerwerksköper nur nachdrücklich warnen. Das kann zu schweren körperlichen Schäden bis hin zum Tod führen. Auch sind die Einfuhr und der Handel von nicht zugelassener Pyrotechnik in Deutschland verboten. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet. Deshalb meine Bitte: Gehen Sie verantwortungsvoll mit Böllern und Raketen um. Bringen Sie sich selbst und andere nicht in Gefahr. Ich wünsche den Brandenburgerinnen und Brandenburgern einen guten Start ins neue Jahr.“

Ministerin Nonnemacher: „Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt. Beim Kauf ist darauf zu achten, dass Produkte mit dem CE-Zeichen und einer Registrierungsnummer gekennzeichnet sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz werden auch in diesem Jahr wieder landesweit umfangreiche Kontrollen beim Verkauf von Pyrotechnik durchführen. Die Sicherheit hat hier oberste Priorität. Denn wir wollen, dass alle Menschen gemeinsam mit ihrer Familie, Freunden und Nachbarn ein friedliches Silvesterfest erleben und gesund ins neue Jahr rutschen. Und aus Rücksicht auf Mitmenschen, Tieren und Umwelt das eigene Silvesterfeuerwerk einzuschränken oder sogar ganz darauf zu verzichten, ist auch eine gute Option.“

Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Sicherheitsbestimmungen. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 2 dürfen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden. Sie dürfen auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahren überlassen werden. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verboten ist das Abrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.

Hinweise zur Verwendung von Schallerzeugern
Auch in diesem Jahr muss wieder mit dem Verkauf von Schallerzeugern, sogenannte Sound Emittern, der Kategorie P 1 als Feuerwerkskörper gerechnet werden. Das Design dieser Schallerzeuger und deren Verpackung suggerieren dem Endverbraucher, dass es sich bei diesen Produkten um gewöhnliche Feuerwerkskörper handelt. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P 1 dienen jedoch nicht zu Vergnügungszwecken, sondern werden beispielsweise zur Abwehr von Tieren oder als akustische Notsignale verwendet. Das Abbrennen von diesen Schallerzeugern sowie anderen Produkten der Kategorie P 1 als Feuerwerkskörper ist wegen der extremen Schallentwicklung (bis über 120 dB) und der hohen Explosivstoffmenge nur für Inhaber einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis unter engen gesetzlichen Rahmenbedingungen erlaubt. Zuwiderhandlungen sind strafbar.

Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern:
Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Aufbewahrung sorgen. Bewahren Sie daher niemals Ihren gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter auf. Und lagern Sie auf keinen Fall Anzündmittel und Feuerwerkskörper zusammen. Bewahren Sie das Feuerwerk so auf, dass es vor dem möglichen Zugriff von Minderjährigen geschützt ist. Bitte beachten Sie außerdem:

  • Rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
  • Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
  • Nur geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 verwenden.
  • Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
  • Feuerwerk nicht in der Nähe von Tankstellen, Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Fachwerkhäusern und Gebäuden zünden, die mit Reet gedeckt sind.
  • Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer mit Wasser, besser noch ein Feuerlöscher).
  • Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
  • Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration in der Regel brennbar ist.
  • Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
  • Raketen senkrecht in Getränkekästen mit leeren Glasflaschen oder Ähnlichem stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
  • Niemals versuchen, „Fehlzünder“ ein zweites Mal anzuzünden.
  • Niemals eigene Böller basteln, Feuerwerkskörper manipulieren oder illegale Böller verwenden.
  • Schützen Sie sich insbesondere auf öffentlichen Plätzen gegen schädliche Lärmeinwirkungen (Knalltraumata) durch Ohrstöpsel.