Hauptmenü

Bundesrat / Arbeitsministerin Golze: Neue Arbeitsstättenverordnung überfällig – Bundesregierung muss endlich handeln

- Erschienen am 27.11.2015 - Presemitteilung 181/2015

Die Bundesregierung soll die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung ohne weitere Verzögerung umsetzen. Das fordern die Bundesländer. Einem von Brandenburg initiierten und gemeinsam mit den Ländern Thüringen, Bremen und Schleswig-Holstein eingebrachten entsprechenden Entschließungsantrag hat der Bundesrat heute zugestimmt. Brandenburgs Arbeitsministerin Diana Golze sagte im Anschluss der Bundesratssitzung in Berlin: „Der Arbeitsschutz muss dringend an die sich rasch wandelnde und digitalisierte Arbeitswelt angepasst werden. Die Arbeit ist durch den Einsatz neuer Technologien immer stärker von Flexibilisierung geprägt. Die notwendigen Änderungen der Arbeitsschutzverordnungen haben bereits vor einem Jahr Zustimmung im Bundestag und Bundesrat erhalten. Aber die Bundesregierung blockiert seitdem die Umsetzung und führt das Verfahren nicht zum Abschluss. Mit der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten darf nicht gespielt werden.“

Die Bundesregierung hat am 29. Oktober 2014 im Bundeskabinett die Änderungen der Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Der Bundesrat hat dem Entwurf am 19. Dezember 2014 mit Maßgaben in Form von Änderungsanträgen zugestimmt. Da der Bundesrat nur nach Maßgaben zugestimmt hat, muss die Verordnung erneut vom Bundeskabinett beschlossen werden. Dort war die vorgesehene endgültige Befassung für den 5. Februar 2015 geplant, wurde aber kurzfristig und ohne Begründung von der Tagesordnung genommen. Seitdem hat die Bundesregierung nichts mehr unternommen.

Golze betonte: „Alle Bundesministerien, das Bundeskabinett und der Bundesrat haben nach langer und intensiver Diskussion der Verordnung zugestimmt. Die Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter wurden am Verfahren beteiligt. Jetzt muss das Bundeskabinett nur noch den Änderungsmaßgaben des Bundesrates zustimmen. Ihr Zögern ist absolut unverständlich. Wir brauchen zeitgemäße Regeln für den Arbeitsschutz im Interesse der Beschäftigten. Es geht insbesondere um Gefährdungen, die sich aus dem Einsatz neuer Technologien zur Informationsverarbeitung, dadurch veränderter Arbeitsinhalte und flexiblerer Organisation der Arbeit ergeben. Ungenügend gestaltete Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen sowie schlechte Arbeitsorganisation belasten Beschäftigte physisch und psychisch. Derartige Belastungen müssen soweit wie möglich vermieden werden. Flexibilisierung darf nicht auf Kosten der Gesundheit der Beschäftigten vorgenommen werden.“

Mit den geplanten Änderungen soll die Bildschirmarbeitsverordnung aufgehoben und in die neue Arbeitsstättenverordnung integriert werden. Golze erklärte: „Mit der Novellierung wird Bürokratie abgebaut. Die Zusammenführung zweier Vorschriften führt zu mehr Rechtsklarheit, Übersichtlichkeit und Transparenz. Doppelregelungen für Bildschirmarbeitsplätze entfallen. Zudem kann durch eine Zusammenfassung der baustellenbezogenen Regelungen im Anhang der neuen Arbeitsstättenverordnung auch die Unfallverhütungsvorschrift ‚Bauarbeiten‘ aufgehoben werden. Das ist ein großer Beitrag zum Bürokratieabbau. Davon profitieren die Unternehmen.“

Die Arbeitsstättenverordnung enthält zentrale Vorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz vor Gefährdungen im Zusammenhang mit Arbeitsstätten. Sie wurde zuletzt im Jahr 2004 grundlegend novelliert.

Der Entwurf der neu gefassten und von der Bundesregierung noch nicht beschlossenen Arbeitsstättenverordnung ist im Internet unter www.masgf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.185406.de eingestellt.

Abbinder

Ident-Nr
181/2015
Datum
27.11.2015