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Ministerin Nonnemacher: „Besondere Pflichten für Arbeitgeber in der Corona-Pandemie“

28. April: Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

- Erschienen am 27.04.2021 - Pressemitteilung 249/2021

Vor dem Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (28. April) ruft Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, in den Arbeitsschutz ihrer Beschäftigten zu investieren: „Die Eindämmung der Corona-Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Arbeitsschutz hat dabei einen hohen Stellenwert.“

Mit der ergänzten Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes müssen die Arbeitgeber in Unternehmen und in den Behörden allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zwei Corona-Tests pro Woche anbieten. Zusätzlich hat der Bund die Regelungen zum Homeoffice in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Neu ist dabei die Verpflichtung für Beschäftigte, das Angebot von Homeoffice anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Ursula Nonnemacher: „Wir befinden uns mitten in der dritten Welle, darum begrüße ich die Verbesserung der Regelungen durch den Bund und rufe Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, weiter in den Arbeitsschutz zu investieren. Nur gemeinsam können wir Infektionsketten durchbrechen und damit auch Betriebsschließungen verhindern. Ich appelliere aber auch an die Beschäftigten: machen Sie von den Testangeboten Gebrauch und tragen Sie dazu bei, Infektionsketten zu durchbrechen.“

Zur Bewältigung der Corona-Krise wird vielen Beschäftigten, insbesondere denen, die in den für die Gesellschaft systemrelevanten Bereichen tätig sind, ein unermüdlicher, langwieriger und teilweise an die Grenzen des Leistbaren gehender Einsatz abverlangt. Deutlicher als in „normalen Zeiten“ zeigt sich: Um krankheitsbedingte Ausfälle so weit wie möglich zu vermeiden bedarf es eines guten Arbeitsschutzes in Betrieben und Verwaltungen. Nur wo dieser durch die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen gewährleistet wird, können sich Infektionen nicht weiter ausbreiten, weil mögliche Infektionsketten unterbrochen werden. Es gilt der Grundsatz: Betrieblicher Infektionsschutz ist Arbeitsschutz.

Die Überwachung der Umsetzung von Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in den Betrieben und Verwaltungen obliegt im Land Brandenburg den etwas mehr als 50 Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten der Abteilung Arbeitsschutz im Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Von diesen sind im Jahr 2020 insgesamt 1.777 Betriebe aufgesucht und besichtigt worden. Ein Schwerpunkt lag dabei in der Umsetzung der zusätzlich erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz. Festzustellen war, dass ein großer Teil der Arbeitgeber die Maßnahmen umgesetzt hatte. Es wurden jedoch auch Nachbesserungsbedarfe deutlich. So mussten in 85 Fällen Anordnungen getroffen werden und es wurden 508 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Ministerin Nonnemacher: „Die Arbeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörde ist von sehr hoher Bedeutung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz. Dies wird in diesen Zeiten der Corona-Pandemie besonders deutlich. Hier zeigten sich auch die Schwachstellen, wie z. B. in der Fleischindustrie. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeitsschutzbehörde gebührt ein herzliches Dankeschön für die sehr engagierte und couragierte Arbeit.“

Der Welttag für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist eine jährliche internationale Kampagne zur Förderung einer sicheren, gesunden und menschenwürdigen Arbeit durch die International Labour Organization – ILO, die als Sonderorganisation der Vereinten Nationen damit beauftragt ist, soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte zu befördern. In diesem Jahr steht der Welttag unter dem Motto „Krisen antizipieren, vorbereiten und darauf reagieren: Jetzt in widerstandsfähige Arbeitsschutzsysteme investieren“.

Informationen zum Arbeitsschutz auf der Internetseite des Brandenburger Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG): https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/arbeitsschutz/