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Corona-Krise: Finanzierungshilfen für Krankenhäuser und Ärzte beschlossen

Gesundheitsministerin Nonnemacher: Land steht an der Seite der Krankenhäuser und seiner Beschäftigten

- Erschienen am 27.03.2020 - Presemitteilung 087/2020

Der Bundesrat hat heute dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz des Bundes abschließend zugestimmt. Damit erhalten die Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für verschobene planbare Operationen und Behandlungen. Diese Hilfe wird aus dem Bundeshaushalt refinanziert.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärte am Freitag in Potsdam dazu: „Wir bereiten uns intensiv auf deutlich steigende Corona-Zahlen vor. Die Krankenhäuser erhöhen mit Hochdruck ihre verfügbaren Bettenkapazitäten und zusätzliche intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten, in dem sie zum Beispiel alle planbare Operationen und Behandlungen verschieben. Das ist notwendig, führt aber zu Einnahmeausfällen und Liquiditätsschwierigkeiten. Der Rettungsschirm des Bundes ist das klare Signal: Der Staat lässt die Krankenhäuser in dieser schwierigen Zeit nicht allein. Es ist klar, dass wir es uns in dieser ernsten Lage überhaupt nicht erlauben dürfen, dass ein Krankenhaus wegen finanzieller Schwierigkeiten vom Versorgungsnetz gehen muss.“

Das Land Brandenburg hat sich bei der Gesetzgebung erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch Reha-Krankenhäuser unter diesen Rettungsschirm kommen. Ministerin Nonnemacher: „Brandenburg ist mit 24 Rehakliniken ein Reha-Land. Dass die Reha-Krankenhäuser von Anfang an ebenfalls finanziell unterstützt werden, ist eine sehr gute Nachricht. Die rund 5.400 Betten der Rehakliniken sind gerade für das Land Brandenburg und unser Bettenmanagement von großer Bedeutung.“

Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz erhalten Krankenhäuser für jede neue Intensiv-Behandlungseinheit mit künstlicher Beatmung einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro. Für jedes nun frei gehaltene Bett bekommen sie 560 Euro pro Tag. Vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 sollen die Kliniken einen Zuschlag in Höhe von 50 Euro je Patient erhalten: zum Ausgleich ihrer Mehrkosten, zum Beispiel für persönliche Schutzausrüstungen. Der Zuschlag kann bei Bedarf verlängert und angehoben werden. Der vorläufige Pflegeentgeltwert soll sich um rund 38 Euro auf 185 Euro pro Tag erhöhen. Auch für niedergelassene Ärzte, die infolge der Corona-Pandemie Honorareinbußen haben, sind Ausgleichszahlungen vorgesehen.

Ministerin Nonnemacher: „Der Rettungsschirm ist eine wichtige Unterstützung für die Kliniken in Brandenburg. Aber es gibt Unterstützungsbedarf darüber hinaus. Deshalb unterstützt das Land Brandenburg die Krankenhäuser auch bei der Finanzierung von persönliche Schutzausrüstung und bei der Finanzierung von Beatmungsgeräten.“