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Traumaambulanzen: Erste Verträge zur „Schnellen Hilfe für Gewaltopfer“ geschlossen

- Erschienen am 27.02.2021 - Pressemitteilung 129/2021

Traumaambulanzen bieten Opfern von Gewalt und Terror schnell und unbürokratisch psychotherapeutische Soforthilfe. Um im Land Brandenburg ein flächendeckendes Angebot zu schaffen, wurden nun die ersten Verträge mit Leistungserbringern vom Landesamt für Soziales und Versorgung im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz geschlossen.

Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung in einer Traumaambulanz besteht bei Opfern von Gewalttaten sowie deren Angehörigen, Hinterbliebenen und Nahestehenden, wenn infolge des traumatisierenden Geschehens eine akute psychische Belastung vorliegt. „Traumaambulanzen sind Erste-Hilfe-Stellen für die Seele, für Kinder und Erwachsene gleichermaßen. Wer Gewalt erleben musste, einen Überfall, sexuellen Missbrauch oder häusliche Gewalt, braucht Hilfe ohne Wartezeit. Ich freue mich, dass wir mit den Traumaambulanzen ein Auffangnetz aufbauen, das landesweit schnell und unbürokratisch Hilfe anbietet“, so Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher.

Mit dem 1. März 2021 können sich Betroffene an Traumaambulanzen in der Landeshauptstadt Potsdam und in den Landkreisen Elbe-Elster, Oder-Spree, Oberspreewald Lausitz, Ostprignitz-Ruppin und Uckermark wenden. „Eine ortsnahe Versorgung und kurzfristige Terminvergabe sind die Voraussetzung, damit Hilfesuchende in ihrer besonders belastenden Situation nicht zusätzliche Hürden bewältigen müssen. Daher begrüßen wir es, dass noch im ersten Quartal 2021 Fachkliniken, Krankenhäuser und in eigener Praxis tätige Psychotherapeutinnen und -therapeuten ihr Angebot um eine Traumaambulanz erweitern“, erklärt Liane Klocek, Präsidentin des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV).

Um für Betroffene eine schnelle und in Wohnortnähe gut erreichbare Versorgung gewährleisten zu können, ist es gerade in einem Flächenland wie Brandenburg unverzichtbar, dass sich auch ambulant tätige ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an dem Leistungsangebot beteiligen.

Einzelheiten für einen Vertragsschluss, die geltenden Bestimmungen, das Formular für die Leistungsvereinbarungen sowie eine Übersicht zu allen Traumaambulanzen sind auf der Internetseite des LASV einzusehen: https://lasv.brandenburg.de/traumaambulanzen