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Silvesterfeuerwerk / Schröter und Golze: Feuerwerk sicher verwenden - Feuerwerksverkauf beginnt am 29. Dezember

- Erschienen am 26.12.2016 - Presemitteilung 203/2016

Potsdam - Innenminister Karl-Heinz Schröter und Arbeitsministerin Diana Golze rufen zur Vorsicht beim Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk auf. „Das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht ist für viele ein schönes Ereignis, es darf aber nicht zum Albtraum werden, sagte Schröter heute in Potsdam.“ Golze betonte:  „Wer das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßen will, muss verantwortungsvoll damit umgehen. Er darf nicht andere und sich selbst in Gefahr bringen.“

Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Bestimmungen. Böller und Raketen dürfen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden. Sie dürfen auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahre herausgegeben werden. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verboten ist das Böllern aber auch dann in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.

Der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk findet vom 29. bis 31. Dezember statt. An diesen drei Tagen können Böller, Raketen und sogenannte Kanonenschläge (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II) verkauft werden. Der Verkauf ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt. Beim Kauf sollte immer darauf geachtet werden, dass die Feuerwerkskörper mit dem CE-Zeichen und einer Registrierungsnummer oder mit dem Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gekennzeichnet sind.

Schröter warnte nachdrücklich vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper. „Diese Pyrotechnik ist mit hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Überschreitung von zugelassenen Explosivstoffmengen können selbst bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen“, sagte der Minister. Im Übrigen seien Einfuhr und Handel nicht zugelassener Pyrotechnik in Deutschland verboten und können bei Zuwiderhandlung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.

Golze verwies darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit auch in diesem Jahr wieder landesweit umfangreiche Kontrollen beim Verkauf von Pyrotechnik durchführen. Festgestellte Verstöße im Zusammenhang mit dem Verkauf von Pyrotechnik wie die Überschreitung von Lagermengen oder der Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren können als Ordnungswidrigkeit verfolgt, gegebenenfalls auch als Straftat geahndet werden.

Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Lagerung sorgen. Wichtige Hinweise dabei sind: Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter aufbewahren und auf keinen Fall Anzünder und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Insbesondere muss das Feuerwerk auch sicher vor dem Zugriff von Kindern sein.

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Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern:

 

  • Rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
  • Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
  • Nur geprüfte Feuerwerkskörper verwenden.
  • Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
  • Feuerwerk nicht in der Nähe von Krankenhäusern und Gebäuden zünden, die mit Reet gedeckt sind.
  • Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer Wasser, besser Feuerlöscher).
  • Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
  • Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration in der Regel brennbar ist.
  • Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
  • Raketen senkrecht in Getränkekästen mit leeren Glasflaschen oder Ähnliches stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
  • Niemals versuchen, „Fehlzünder“ ein zweites Mal anzuzünden.
  • Niemals eigene Böller basteln, Feuerwerkskörper manipulieren oder illegale Böller verwenden.
  • Schützen Sie sich gegen schädliche Lärmeinwirkungen (Knalltraumata) durch Ohrstöpsel.

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Ident-Nr
203/2016
Datum
26.12.2016
Rubrik
Arbeitsschutz