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Bundesweite Aktion - 12.350 Produkte im Brandenburger Einzelhandel auf Kennzeichnung mit Energielabel überprüft

- Erschienen am 26.10.2017 - Pressemitteilung 161/2017

Ob bei Kühlschränken, Staubsaugern, Autos oder Reifen: Das Energielabel bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf auf einen Blick Angaben zum Energieverbrauch, zur Geräuschentwicklung und z.B. bei Waschmaschinen und Geschirrspülern auch zum Wasserverbrauch. Händler in der EU sind verpflichtet, das Energielabel als zusätzliche Information zur Kaufentscheidung gut sichtbar an den Produkten anzubringen. In einer bundesweiten Aktion überprüften alle Länder vom 18. bis zum 22. September 2017, ob diese Kennzeichnungspflicht tatsächlich eingehalten wird. In Brandenburg wurden dabei über 12.350 Produkte und 106 Händler vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) kontrolliert. Die Ergebnisse liegen nun vor: In Brandenburg gab es in jeder zweiten kontrollierten Verkaufsstelle Beanstandungen, die Mängelquote bei den Produkten betrug nur 3,9 Prozent. Das heißt, in den meisten Fällen sind Energielabel korrekt angebracht.

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder haben in der nach 2016 bereits zweiten bundesweiten Aktion im September 2017 insgesamt rund 107.000 Elektrogeräte, Pkw und Reifen bei Anbietern auf die korrekte Kennzeichnung mit dem sogenannten Energielabel überprüft. Dabei haben die Behörden in ganz Deutschland über 7.300 Produkte (rund 6,8 Prozent) beanstanden müssen. Im Vergleich zur Aktion im Vorjahr (6,6 Prozent) bedeutet dies einen geringfügigen Anstieg der Beanstandungsquote um 0,2 Punkte. In Brandenburg sank diese Quote im Vergleich zu 2016 um 0,9 Prozentpunkte.

Die Behörden haben insbesondere Produkte beanstandet, bei denen das Energielabel ganz gefehlt hat oder bei denen das Label an einer für die Verbraucher nur schwer sichtbaren Stelle angebracht worden war.

Die höchste Beanstandungsquote im Land Brandenburg gab es mit 9,1 Prozent bei Luftkonditionierern, gefolgt von Pkw mit 8,3 Prozent sowie Staubsaugern mit 8 Prozent. Bei Waschmaschinen wurden nur 1,7 Prozent der Fälle beanstandet. Auch Wäschetrockner (2,3 Prozent), Reifen (2,7 Prozent) oder Fernsehgeräte (3,4 Prozent) waren in Brandenburg unterdurchschnittlich oft zu beanstanden.

Im Land Brandenburg ist für die Marktüberwachung das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) zuständig. Das LAVG hat 106 Händler kontrolliert, darunter 18 Elektrofachmärkte, 17 Baumärkte, 17 Autohäuser, 16 SB-Warenhäuser, 15 Möbelhäuser, 15 Küchenstudios, 5 Handwerksbetriebe und 3 Reifenhändler. In jeder zweiten kontrollierten Verkaufsstelle wurden Mängel festgestellt, wobei jedoch nur jedes 25. Produkt eine mangelhafte Energieverbrauchskennzeichnung aufwies. Es konnte fast vollständig auf die Vornahme freiwilliger Maßnahmen hingewirkt werden, mit denen die verantwortlichen Händler die Mängel beseitigten.

Die Marktüberwachungsbehörden haben bei der Aktion bundesweit insgesamt 1.011 Händler kontrolliert: u.a. 227 Elektrofachmärkte, 153 Autohäuser, jeweils 89 Möbelhäuser und Küchenstudios sowie 186 Internethändler. Bei 385 Händlern haben die Behörden oftmals mehrere Geräte beanstanden müssen. Dies entspricht einer Quote von 38,1 Prozent und stellt gegenüber dem vergangenen Jahr (49,6 Prozent) einen Rückgang um über zehn Prozent dar. Nach Ansicht der Marktüberwachungsbehörden deutet dies darauf hin, dass die regelmäßigen bundesweiten Überprüfungsaktionen die Händler zunehmend sensibilisieren und zu einer korrekten Kennzeichnung veranlassen. 304 der beanstandeten Händler haben die festgestellten Mängel umgehend und freiwillig behoben (Quote: 79 Prozent). Außerdem haben die Marktüberwachungsbehörden in 93 Fällen ein Bußgeldverfahren gegen die Händler eingeleitet.

 

Übersicht der Ergebnisse Land Brandenburg 2017 im Vergleich zu 2016

 

Kontrollierte Händler

Beanstandungen

Beanstandungs-quote

2016

72

36

50,0 %

2017

106

52

49,1 %

 

 

 

Kontrollierte Geräte

Beanstandungen

Beanstandungs-quote

2016

6.403

306

4,8 %

2017

12.354

487

3,9 %

 

 

Hinweis: Im Anhang der Pressemitteilung finden Sie die bundesweiten sowie die brandenburgischen Ergebnisse 2017 grafisch dargestellt.

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Ident-Nr
161/2017
Datum
26.10.2017