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Brandenburg profitiert von Europa: 362 Millionen Euro aus Europäischem Sozialfonds für gute Arbeit

- Erschienen am 26.04.2019 - Pressemitteilung 059/2019

„Immer mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger finden eine Arbeit. Viele profitieren dabei von Förderprogrammen, die wir Dank der Europäischen Union umsetzen können. Das zeigt: Europa lohnt sich!“, sagte Arbeitsministerin Susanna Karawanskij mit Blick auf die Europawahl (26. Mai) heute in Potsdam. In der aktuellen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erhält Brandenburg 362,4 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), die durch Landesmittel bzw. Drittmittel in Höhe von 89,6 Millionen Euro aufgestockt werden. Von diesen insgesamt 452 Millionen Euro sind bereits über 78 Prozent für konkrete Projekte bewilligt und rund 48 Prozent ausgezahlt. Davon haben landesweit über 200.000 Menschen profitiert.

Der ESF ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union, um Beschäftigung zu fördern und Arbeitslosigkeit abzubauen. Brandenburg verwendet die ESF-Mittel für arbeitspolitische Maßnahmen vor allem in den Bereichen Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit, Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung, Existenzgründung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Arbeitsministerin Karawanskij: „Der Europäische Sozialfonds trägt maßgeblich zur positiven Entwicklung im Land Brandenburg bei. Ganz klar: Ohne die Unterstützung der EU würde der Brandenburger Arbeitsmarkt heute nicht in einer so guten Verfassung sein. Wir setzen das Geld erfolgreich ein. Das belegen die Arbeitsmarktzahlen. Waren im Jahr 2013 noch über 132.300 Menschen ohne Arbeit, so sank diese Zahl bis 2018 deutlich um 37 Prozent auf rund 83.700. Aber es gibt noch viel zu tun.“

Der Arbeitsmarkt habe sich gravierend verändert. „Die Fachkräftesicherung ist die größte Herausforderung für alle Arbeitsmarktakteure. Mit den ESF-Mitteln können wir zum Beispiel kleine Betriebe unterstützen, junge Menschen auszubilden und langfristig zu binden“, so Karawanskij. Aber auch die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit gehöre weiter zu den großen Herausforderungen der Brandenburger Arbeitspolitik. „Es gibt immer noch sehr viele Langzeitarbeitslose, die zusätzliche Unterstützungsangebote benötigen. Dazu zählen Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder mit nur geringen beruflichen Qualifikationen. Hier können zum Beispiel Arbeitsplätze mit einfachen Tätigkeiten den Weg für einen Wiedereinstieg in das Berufsleben ebenen“, so Karawanskij.

Insgesamt hat das Land Brandenburg seit 1991 mehr als 2,5 Milliarden Euro aus dem Europäischen Sozialfonds erhalten. Rund 1,9 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger haben bis heute von diesen EU-Mitteln profitiert.

Die EU-Kommission bereitet derzeit die nächste Förderperiode 2021-2027 vor. Dabei sollen die Vorschriften für die EU-Fonds vereinfacht und flexibler gestaltet werden. Der ESF soll dann Europäischer Sozialfonds Plus“ (ESF+) heißen und mit anderen EU-Förderinstrumenten zusammengefasst werden.

Arbeitsministerin Karawanskij: „Auch wenn die Verhandlungen auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen sind, ist für Brandenburg zu erwarten, dass wir ab 2021 deutlich weniger Mittel als bisher aus Brüssel für Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Integration erhalten werden. Aber auch in der neuen Förderperiode 2021-2027 brauchen wir jeden einzelnen Euro aus dem ESF für unsere Arbeitspolitik.“ In den kommenden Monaten werden die Schwerpunktsetzungen des Landes Brandenburg für den ESF+ erarbeitet.

Hintergrund – Auswahl verschiedener ESF-Förderprogramme

Die aktuell größte Fördermaßnahme des brandenburgischen Arbeitsministeriums in dieser Förderperiode ist das Programm „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“. Gefördert werden besonders benachteiligte Langzeitarbeitslose und Erwerbslose mit minderjährigen Kindern. Sie werden von Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleitern betreut und mit individuell passenden Angeboten unterstützt, damit auch sie wieder in Arbeit kommen. Bislang haben 5.558 Personen teilgenommen, darunter 3.540 Frauen. 1.995 waren alleinerziehend. 29 Prozent der Teilnehmenden haben eine Erwerbstätigkeit aufgenommen. Für die bislang 74 bewilligten Projekte stehen im Rahmen dieser Förderrichtlinie insgesamt 59,8 Millionen Euro zur Verfügung, davon 32,6 Millionen Euro aus dem ESF.

Mit dem Programm „Einstiegszeit“ werden arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte junge Erwachsene in Brandenburg beim Übergang von der Berufsausbildung bzw. dem abgeschlossenen Studium in den Beruf unterstützt. Das Programm trägt zur Fachkräftesicherung bei und wirkt zugleich der Abwanderung junger Menschen entgegen. Landesweiter Projektträger ist die IHK-Projektgesellschaft Ostbrandenburg. Seit dem Jahr 2015 wurden über 3.500 junge Erwachsene über „Einstiegszeit“ betreut und rund 2.200 Unternehmen erreicht, die junge Nachwuchsfachkräfte eingestellt haben. Für das Programm wurden bislang 19 Millionen Euro bewilligt, davon knapp 15 Millionen Euro aus dem ESF.

Mit der gemeinsamen Richtlinie des Arbeits- und des Wirtschaftsministeriums zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen werden erfolgreiche Förderelemente wie die Regionalen Lotsendienste, der landesweite Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten, die Gründungswerkstätten für junge Leute, die Gründungsservices an den staatlichen Hochschulen und „Innovationen brauchen Mut“ finanziert. Damit unterstützt das Land Brandenburg Gründungswillige bei der Umsetzung ihrer Geschäftsidee. Seit dem ersten Start im Jahr 2001 konnte ein umfassendes Beratungsnetzwerk aufgebaut werden. Heute gibt es in allen Landkreisen und kreisfreien Städte einen regionalen Lotsendienst, der vor allem Arbeitslose auf dem Weg in die berufliche Selbständigkeit mit Qualifizierung und Beratung unterstützt. In der aktuellen Förderperiode wurden insgesamt 39,5 Millionen Euro bewilligt, davon 30,8 Millionen Euro aus dem ESF. Knapp 6.300 Personen profitierten bislang davon.

Mit der Förderrichtlinie „Brandenburger Innovationsfachkräfte“ leistet das Arbeitsministerium einen Beitrag zur Fachkräftesicherung durch frühzeitige Gewinnung von hochqualifizierten Nachwuchskräften für Brandenburger Unternehmen. Frühzeitig heißt, dass die Innovationsfachkräfte noch während ihres Studiums als Werkstudierende oder kurz nach dem Studienabschluss als Innovationsassistenten in den Unternehmen innovative Aufgaben bearbeiten sollen. Damit werden zugleich die betriebliche Innovationsfähigkeit sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Brandenburger Wirtschaft durch Wissenstransfer gestärkt. Es wurden bisher 794 Anträge mit einem Gesamtfördervolumen in Höhe von 14,9 Millionen Euro, davon 9,2 Millionen Euro aus dem ESF, bewilligt.

Die Richtlinie zur „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ zielt auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Stabilisierung und den perspektivischen Aufbau von Arbeitsplätzen. Gefördert werden sowohl Beschäftigte bei der arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung (Bildungsscheck) als auch Unternehmen, Vereine und Träger der Kinder und Jugendhilfe bei der passgenauen Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Insgesamt wurden 3.812 Anträge bewilligt, der Großteil davon mit über 2.000 Bewilligungen für die arbeitsplatzunabhängige Weiterbildung gefolgt von der Weiterbildung in Unternehmen mit knapp 1.600 Bewilligungen. An den geförderten Qualifizierungen nahmen 9.552 Personen teil. Das bewilligte Gesamtvolumen liegt bei knapp 29 Millionen Euro, der darin enthaltene Beitrag aus dem ESF bei 16,7 Millionen Euro.

Mit der Richtlinie zur „Förderung von Deutschkursen für Flüchtlinge“ wird die gesellschaftliche und die arbeitsmarktpolitische Integration von geflüchteten Menschen unterstützt, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen und die keinen Anspruch auf die Teilnahme an den BAMF-Integrationskursen haben. Für die ESF-geförderten Deutschkurse wurden 4.352 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeldet. 74 Prozent beenden die Kurse mit Erfolg. Insgesamt 17,3 Millionen Euro wurden bewilligt, davon 10,4 Millionen Euro aus dem ESF.

Weitere Informationen im Internet unter www.esf.brandenburg.de