Hauptmenü

Bundesrat - Bedenken an Verfassungskonformität vom Asylpaket II – Rechte der Kinder schützen

- Erschienen am 26.02.2016 - Presemitteilung 027/2016

Berlin/Potsdam – „Wer krank ist, kann trotzdem abgeschoben werden, das ist eine der Botschaften des Asylpakets II. Diese Ignoranz gegenüber psychisch kranken und traumatisierten Menschen ist in dieser Form nicht mit der Verfassung und dem Völkerrecht in Einklang zu bringen. Kranke Menschen auch dann abzuschieben, wenn deren medizinische Versorgung in dem Zielland nicht gesichert ist, weckt Zweifel daran, dass im Rahmen dieser Neuregelung der grundrechtliche Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit sicher gestellt werden kann“, sagte Justiz- und Europaminister Helmuth Markov zur Abstimmung über das „Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ am Freitag im Bundesrat. Brandenburg hat seine Kritik an dem Gesetz in einer Protokollerklärung formuliert. Bedenken bestehen vor allem an der Verfassungskonformität der Neuregelung. Schon der Name des Gesetzes sei aus seiner Sicht irreführend, sagte Markov weiter: „Der Großteil der im Asylpaket enthaltenen Maßnahmen führt nicht unbedingt zu einer Beschleunigung der Verfahren, sondern weicht rechtsstaatliche Standards auf. Wir müssen einsehen, dass Abschreckungsmaßnahmen keine Wirkung haben, solange die Fluchtursachen fortbestehen. Der Grundsatz der individuellen Prüfung in Asylverfahren darf dabei bei allen Schwierigkeiten nicht angetastet werden.“

Das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren sieht für bestimmte Gruppen von Asylantragsstellern ein beschleunigtes Asylverfahren vor, das in Anlehnung an das sog. Flughafenverfahren gestaltet werden soll. Dabei sollen nach dem Entwurf das Verwaltungsverfahren innerhalb einer Woche und das Rechtsmittelverfahren innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden können. Verstöße gegen die räumliche Beschränkung können Sanktionen im Asylverfahren zur Folge haben. Zudem sollen Verfahren über Anträge auf Familiennachzug für Antragsteller mit subsidiärem Schutz für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden.

Sozialministerin Diana Golze sagte: „Das Verwehren des Familiennachzugs von allein reisenden minderjährigen Flüchtlingen steht in klarem Widerspruch zur in Deutschland geltenden UN-Kinderrechtskonvention. Auch ein zeitweiliges Aussetzen, wie es für subsidiär Schutzberechtigte von zwei Jahren im Asylpaket II der Bundesregierung geplant wird, ist mit internationalem Recht nicht in Einklang zu bringen. Die Bundesregierung leistet mit dem Asylpaket II bewusst einen Vorschub zur Trennung von Kind und Eltern. Aufgabe der Bundesregierung ist es stattdessen jedoch ihrer eingegangenen Verpflichtung nachzukommen und somit entsprechende Anträge auf Familienzusammenführung „wohlwollend, human und beschleunigt [zu] bearbeiten“ (Art 10 UN-KRK).

Download der Pressemitteilung als PDF-Datei

Abbinder

Ident-Nr
027/2016
Datum
26.02.2016
Rubrik
Soziales