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COVID-19: 6.280 neue Fälle in Brandenburg

- Erschienen am 26.01.2022 - Pressemitteilung 037/2022

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 6.280 erhöht. So sind insgesamt 313.820 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 26.01.2022, 00:00 Uhr, Quellen: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 245.800 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 63.000 (Vorwoche: rund 39.800).

Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten

Aktuell werden 434 Personen mit einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 89 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 65 beatmet werden (Stand 25.01.2022, Quelle: IVENA).

  Schwellenwerte
Landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bis 3 über 3 über 6 über 9
Aktueller Wert
(Stand: 26.01.22)
  3,99    

 

  26.01. 25.01. 24.01. 23.01. 22.01. 21.01. 20.01. 19.01. 18.01.
Werte der letzten Tage 3,99 3,75 3,40 3,52 3,60 3,32 2,92 2,77 2,77

 

    Warnwert Alarmwert
Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren Intensivbetten (ITS) bis 10 %
mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten
10 bis 20 %
mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten
mehr als 20 %
mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten
Aktueller Wert
(Stand: 25.01.22)
  11,8 %
 
  25.01. 24.01. 23.01. 22.01. 21.01. 20.01. 19.01. 18.01. 17.01.
Werte der letzten Tage 11,8 11,6 12,2 12,2 12,4 13,4 13,7 13,9 15,0

Sieben-Tage-Inzidenz

Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 1.261,6 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner (Vortag: 1.194,8; Vorwoche: 689,8).

Indikator   Warnwert Alarmwert Hotspot-Region
Sieben-Tage-Inzidenz kleiner 100 100 bis 200 über 200 über 750
Dieser bekannte Indikator ist bei der Bewertung der Corona-Lage auf kommunaler Ebene zugrunde zu legen, um in verfassungsrechtlich gebotener Weise auf regionale und lokale Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können.

Sieben-Tage-Inzidenz der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

 

26.01.

 

25.01.

 

24.01.

Sonntag

23.01.

 

22.01.

 

21.01.

 

20.01.

 

19.01.

 

18.01.

 

17.01.

Barnim

949,6

977,4

995,0

986,4

998,2

904,8

788,4

728,6

654,4

559,4

Brandenburg a. d. H.

989,7

925,9

767,6

767,6

767,6

656,6

566,4

469,2

423,4

388,7

Cottbus

791,3

811,6

811,6

775,1

719,4

645,4

616,1

517,8

494,5

487,4

Dahme-Spreewald

1.559,6

1425,1

1.315,5

1.224,4

1.186,8

1.126,3

961,8

720,1

637,0

503,7

Elbe-Elster

379,9

319,5

318,5

319,5

290,8

266,1

236,4

216,6

227,5

232,5

Frankfurt (Oder)

1.262,8

1089,2

1.005,0

1.027,8

936,6

829,6

670,0

526,2

424,4

426,2

Havelland

1.332,8

1108,1

896,8

847,0

921,1

835,5

836,1

783,3

863,4

887,1

Märkisch-Oderland

1.397,6

1371,2

1.211,5

1.207,9

1.205,9

1.005,6

806,8

693,7

647,1

536,5

Oberhavel

1.244,0

1189,4

1.070,8

1.075,5

938,2

957,4

809,4

778,6

717,4

627,4

Oberspreewald-Lausitz

624,6

620,9

511,1

519,4

560,0

475,1

380,1

316,4

257,4

265,7

Oder-Spree

1.611,5

1475,4

1.332,0

1.317,0

1.124,0

1.050,9

907,5

866,8

785,4

751,9

Ostprignitz-Ruppin

868,4

809,7

745,9

702,4

674,0

581,9

525,3

493,9

461,5

441,3

Potsdam

1.783,0

1704,4

1.625,9

1.627,0

1.534,8

1.414,5

1.233,9

1.113,1

974,1

874,7

Potsdam-Mittelmark

1.499,9

1492,5

1.383,8

1.341,1

1.307,2

1.122,3

852,5

711,2

663,4

570,3

Prignitz

963,3

825,3

813,4

813,4

745,1

709,6

650,5

611,1

504,6

505,9

Spree-Neiße

555,7

571,6

601,7

595,5

521,2

475,2

424,7

423,9

330,9

352,2

Teltow-Fläming

1.695,7

1629,2

1.456,7

1.397,2

1.375,1

1.263,2

1.016,6

904,7

823,6

800,9

Uckermark

1.712,5

1613,5

1.601,7

1.494,3

1.307,4

1.124,7

931,9

587,7

604,7

516,7

Brandenburg gesamt

1.261,6

1.194,8

1.102,3

1.076,1

1.023,9

927,6

788,9

689,8

635,3

580,7

Hinweis zu Hotspot-Regionen: In einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, in der die Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen den Schwellenwert von 750 überschreitet und zusätzlich landesweit der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten den Schwellenwert von mindestens zehn Prozent erreicht, hat die zuständige Behörde die Überschreitung und Erreichung unverzüglich in geeigneter Weise öffentlich bekanntzugeben. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe gelten in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen: Nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte: In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur gewichtigen Ausnahmefällen zulässig (dazu zählen zum Beispiel der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts, die Begleitung von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Leistungen, die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren, das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten). Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt nicht für vollständig geimpfte Personen, nachweislich genesene Personen sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde (die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen). Außerdem müssen in Hotspot-Regionen Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr schließen, Festivals sind untersagt. Rechtsgrundlage: § 27 Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 23. November 2021

Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg

Landkreis / kreisfreie Stadt

Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 26.01., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+258

18.541

949,6

1.779

318 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+151

7.128

989,7

713

131 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+9

16.050

791,3

781

266 (+0)

Dahme-Spreewald

+502

22.912

1.559,6

2.703

347 (+0)

Elbe-Elster

+127

17.943

379,9

384

357 (+0)

Frankfurt (Oder)

+220

6.612

1.262,8

720

160 (+0)

Havelland

+806

18.037

1.332,8

2.195

225 (+0)

Märkisch-Oderland

+520

21.203

1.397,6

2.756

351 (+0)

Oberhavel

+491

22.764

1.244,0

2.665

365 (+1)

Oberspreewald-Lausitz

+182

20.176

624,6

677

355 (+2)

Oder-Spree

+532

24.665

1.611,5

2.889

402 (+0)

Ostprignitz-Ruppin

+199

10.125

868,4

858

180 (+0)

Potsdam

+614

21.079

1.783,0

3.247

264 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+442

23.781

1.499,9

3.269

257 (+0)

Prignitz

+303

8.534

963,3

733

204 (+0)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+176

19.675

555,7

628

305 (+4)

Teltow-Fläming

+491

22.153

1.695,7

2.909

273 (+0)

Uckermark

+257

12.442

1.712,5

2.025

218 (+0)

Brandenburg gesamt

+6.280

313.820

1.261,6

31.931

4.978 (+7)

 

COVID-19-Impfungen

In Brandenburg sind 1.736.477 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 68,6 Prozent), 1.694.957 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote vollständig geimpft: 67,0 Prozent). Seit Beginn der Impfkampagne wurden in Brandenburg insgesamt 4.456.430 COVID-19-Impfungen verabreicht. Im Vergleich zu den vom RKI im Digitalen Impfquotenmonitoring veröffentlichten Zahlen sind das 18.063 Impfungen mehr als am Vortag und 105.099 mehr als vor einer Woche. Darüber hinaus haben in Brandenburg bislang insgesamt 1.137.432 Personen eine Auffrischimpfung erhalten (Impfquote Auffrischimpfung: 44,9 Prozent) (Stand: 25.01.2022, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung).

Sieben-Tage-R-Wert

Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 1,25 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 25.01.2022). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu.

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet.

Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.

Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz: Anzahl der stationär behandelten COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren Intensivbetten (ITS): Datenquelle für die Berechnung der tatsächlich betreibbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten ist IVENA eHealth, wo Brandenburger Krankenhäuser tägliche Eintragungen vornehmen.