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Afrikanische Schweinepest: Landeskrisenstab beschließt schrittweise Aufhebung der Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftliche Flächen

Zwei neue ASP-Fälle vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt, damit Gesamtzahl bei 34 – Fundorte liegen alle im Kerngebiet

- Erschienen am 25.09.2020 - Presemitteilung 462/2020

Der Landeskrisenstab Tierseuchenbekämpfung-ASP hat in seiner heutigen Sitzung erste Ausnahmen vom Nutzungsverbot von land- und forstwirtschaftlichen Flächen im gefährdeten Gebiet (ausgenommen ist das Kerngebiet) beschlossen. Einen entsprechenden Erlass hat das Verbraucherschutzministerium heute an die Veterinärämter der betroffenen Landkreise Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald geschickt. Das teilte Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer, die Leiterin des Landeskrisenstabes, heute in Potsdam mit.

Staatssekretärin Heyer-Stuffer: „Die Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen sind notwendig, um die Seuche möglichst rasch am Herd des Ausbruchs einzudämmen. Es ist allen klar, dass diese Maßnahmen Rechtseinschränkungen für die Betroffenen vor Ort bedeuten. Deshalb ist die heutige Entscheidung eine gute Nachricht für die betroffenen Land- und Forstwirte, dass nach der erforderlichen Fallwildsuche und behördlicher Freigabe ihrer Flächen die Nutzungsbeschränkungen schrittweise gelockert werden. Das Seuchengeschehen ist ein dynamischer Prozess, allen muss deshalb klar sein, dass die Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung auch angepasst werden müssen. Sollten wir positive ASP-Fälle außerhalb des bestehenden vorläufigen Kerngebietes haben, ändert sich die Lage und wir müssen das Kerngebiet entsprechend erweitern.“

Auf der Grundlage der Schweinepest-Verordnung ist die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen im gesamten gefährdeten Gebiet vorläufig untersagt. Ausgenommen hiervon sind bislang nur Weidehaltungen.

Mit dem heutigen Erlass erhalten die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Vollzugshinweise, die Nutzung von land- und forstwirtschaftlicher Flächen einheitlich und schrittweise zu erlauben. Die Kriterien für diese Entscheidung sind: Wildschweine dürfen nicht aufgeschreckt werden, und Kadaver dürfen auf keinen Fall in das Erntegut gelangen, damit die Tierseuche nicht verbreitet wird.

Deshalb müssen land- und forstwirtschaftliche Flächen von behördlich eingesetzten Personen oder unter behördlicher Aufsicht tätigen Personen auf tote oder kranke Wildschweine zuerst vollständig abgesucht werden.

Erst wenn eine Fläche durch den Landkreis amtlich freigeben ist, können Land- und Forstwirte sie wieder wie folgt nutzen:

Durchführung landwirtschaftlicher Tätigkeiten im gefährdeten Gebiet, ausgenommen Kernzone (Stand 25. September 2020)

Maßnahme

Beschreibung

Voraussetzung

Ernte in Apfel- und Weinbau

Die Erntearbeiten dauern noch bis in den Oktober

möglich ohne weitere Voraussetzung

Pflege- und Schnittmaßnahmen in Obst- und Weinbau, Weihnachtsbaumkulturen

z. B. mechanische Unkrautbekämpfung in Dauerkulturen, Obstbaumschnitt

möglich ohne weitere Voraussetzung

Ernte Kartoffeln, Zuckerrüben

die erntereifen Bestände können abgegangen werden

möglich bei vorheriger Absuche der Fläche auf tote oder kranke Tiere

Bestellarbeiten Wintergetreide (Wintergerste, Winterweizen, Winterroggen) ggfs. noch Winterraps oder auch Zwischenfrüchte

Mechanische Maßnahmen zur Vorbereitung des Saatbetts bzw. Aussaat

ggfls. Beseitigung von Ausfallgetreide mit Glyphosat bei pflugloser Bodenbearbeitung

möglich bei vorheriger Absuche der Fläche auf tote oder kranke Tiere

Düngemaßnahmen auf Grünland, in allen mit Winterungen bestellten Flächen

die Bestände sind niedrig, Aussaattermin Winterungen = Wintergerste, Winterweizen, Winterroggen, Winterraps (August/September)

möglich bei vorheriger Absuche der Fläche auf tote oder kranke Tiere

Pflanzenschutzmaßnahmen in Winterungen

Raps: Unkrautbekämpfung, Wachstumsregler-Einsatz, ggfs. Insektizidbehandlung Wintergetreide: Unkrautbekämpfung, ggfs. Insektizidbehandlungen

In Ausnahmefällen chem. Bekämpfungsmaßnahmen gegen Feldmäuse

Siehe Zeile Düngemaßnahmen

möglich bei vorheriger Absuche der Fläche auf tote oder kranke Tiere

 

Durchführung von forstwirtschaftlichen Tätigkeiten im gefährdeten Gebiet, ausgenommen Kernzone (Stand 25. September 2020)

Maßnahme

Beschreibung

Voraussetzung

Auszeichnen von Beständen

Markierung zu entnehmender Bäume. Bestände müssen gut begehbar und übersichtlich sein

möglich ohne weitere Voraussetzung

Holzabfuhr

Gepoltertes Holz am Weg abfahren

möglich ohne weitere Voraussetzung

Inventurarbeiten

Aufnahme von Parametern im Wald

möglich ohne weitere Voraussetzung

Waldschutzmonitoring

Aufnahme von Schadflächen

möglich ohne weitere Voraussetzung

Pflanzung

Auf der Freifläche oder in lichtem Altbestand

möglich bei vorheriger Absuche der Fläche auf tote oder kranke Tiere

Saat manuell

 

möglich bei vorheriger Absuche der Fläche auf tote oder kranke Tiere

Rücken (Pferd)

Holz mit Pferd zum Polterplatz bewegen

möglich bei vorheriger Absuche der Fläche auf tote oder kranke Tiere

Winterbodensuche

Suche nach Puppen etc. im Waldboden

möglich mit anschließender Vernichtung des Materials

Zaunbau

um Verjüngungsflächen

möglich (manuell) ohne weitere Voraussetzung

Saatguternte/Wildlingswerbung

Eicheln und Bucheckern im Saatgutbestand sammeln bzw. junge Pflanzen

Ernte durch eingewiesenes und geschultes Personal möglich

Verkehrssicherungsmaßnahmen

Entnahme kranker Bäume an Wegrändern und Straßen sowie an Grenzen bebauter Grundstücke

möglich bei Gefahr im Verzug

Munitionssondierung/-beräumung

 

möglich, wenn zwingend erforderlich

 

An der heutigen Sitzung des Landeskrisenstabes nahmen wieder Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Verbände der Bauern und Jäger beratend teil. Aufgabe des Gremiums ist es, alle strategischen Entscheidungen im Kampf gegen die Tierseuche zu treffen.

 

Zwei weitere ASP-Fälle heute vom FLI bestätigt – insgesamt 34

Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat am heutigen Freitag (25.09.2020) bei zwei weiteren Wildschweinen den amtlichen Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) bestätigt. Diese zwei Wildschweine wurden alle tot nahe der Gemeinde Neuzelle im Landkreis Oder-Spree gefunden (Fallwild). Der Erreger wurde in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Damit steigt die Gesamtzahl auf 34 bestätigte ASP-Fälle im Land Brandenburg.

Alle 34 infizierten Wildschweine wurden innerhalb des eingezäunten Kerngebiets gefunden, davon 9 nahe Schenkendöbern im Landkreis Spree-Neiße und 25 nahe Neuzelle im Landkreis Oder-Spree. Das Kerngebiet hat eine Fläche von circa 150 Quadratkilometern und einen Umfang von circa 60 Kilometern.