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Bundesrat: Familienministerin Golze fordert „Ehe für alle“

- Erschienen am 25.09.2015 - Pressemitteilung 143/2015

Brandenburgs Familienministerin Diana Golze fordert die „Ehe für alle“: „Es ist höchste Zeit, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare endlich zu beenden. Unsere Gesellschaft hat sich grundlegend gewandelt. Von der breiten Mehrheit wird die Ehe längst als Institution verstanden, in der zwei Menschen füreinander Verantwortung übernehmen – und zwar unabhängig von ihrem Geschlecht.“ Am heutigen Freitag (25. September) wird der Bundesrat über einen Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts abstimmen. Brandenburg hat den Antrag gemeinsam mit den Ländern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in die Länderkammer eingebracht.

Golze weiter: „Es ist ein starkes Signal an alle gleichgeschlechtlichen Paare, dass so viele Bundesländer diese wichtige Initiative gemeinsam einbringen. Wir wollen die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule. Die Bundesregierung und der Bundestag dürfen sich vor dieser Entscheidung nicht länger herumdrücken. Das Bürgerliche Gesetzbuch muss entsprechend geändert werden, damit gleichgeschlechtliche Paare auch ein volles gemeinschaftliches Adoptionsrecht erhalten. Niemandem wird damit etwas weggenommen, das Institut der Ehe wird sogar noch gestärkt. Nur so erreichen wir eine vollständige Gleichstellung.“

Nach dem Gesetzentwurf soll mit einer Ergänzung von § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs („Eheliche Lebensgemeinschaft“) klargestellt werden, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können.

Bereits im März 2013 hatte der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, den der Bundestag aber wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode nicht mehr abschließend behandelt hat. Der jetzige Antrag entspricht mit geringfügigen redaktionellen Aktualisierungen dem damals beschlossenen Entwurf.

Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland seit 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Zu einer Ehe bestehen aber weiter Unterschiede. So können gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam keine Kinder adoptieren.

Abbinder

Ident-Nr
143/2015
Datum
25.09.2015
Rubrik
Familie