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COVID-19: 328 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 4.431 – Bisher insgesamt 168.455 Impfungen

- Erschienen am 25.02.2021 - Pressemitteilung 123/2021

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 328 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 75.632 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 25.02.2021, 00:00 Uhr). Aktuell werden 489 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 114 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 87 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 68.254 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+312 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 4.431 (+1).

Die Zahl der bisher im Land Brandenburg durchgeführten Corona-Schutzimpfungen liegt bei insgesamt 168.455 (Gesamtzahl kumulativ ab dem 27.12.2020, Stand: 24.02.2021). Diese Gesamtzahl enthält 94.758 Erstimpfungen und 73.697 Zweitimpfungen.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 25.02., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+23

4.162

58,8

169 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+17

1.556

88,7

68  (+1)

Cottbus/Chóśebuz

+18

4.261

84,3

155 (+0)

Dahme-Spreewald

+29

5.077

63,2

202 (+0)

Elbe-Elster

+22

4.886

108,0

177 (+3)

Frankfurt (Oder)

+3

1.489

31,2

88 (+0)

Havelland

+26

4.083

81,0

138 (+2)

Märkisch-Oderland

+15

4.702

33,2

219 (+0)

Oberhavel

+31

5.529

66,7

188 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+14

5.360

136,2

229 (+4)

Oder-Spree

+20

5.449

35,8

244 (+0)

Ostprignitz-Ruppin

+17

3.128

54,6

122 (+1)

Potsdam

+10

4.947

31,1

223 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+38

5.718

60,0

156 (+1)

Prignitz

+7

2.370

85,3

120 (+1)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+7

5.623

103,8

161 (+0)

Teltow-Fläming

+22

4.573

44,7

152 (+2)

Uckermark

+9

2.719

31,1

136 (+0)

Brandenburg gesamt

+328

75.632

62,7

2.947 (+15)

 

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.