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Behandlung von COVID-19-Patienten: Gesundheitsministerium reaktiviert Regelung von Freihaltekapazitäten in Krankenhäusern

- Erschienen am 24.11.2021 - Presemitteilung 650/2021

Angesichts wieder deutlich steigender Corona-Infektionszahlen reaktiviert das Gesundheitsministerium die Allgemeinverfügung zur Regelung von Freihaltekapazitäten in Krankenhäusern. Ab heute (24. November 2021) müssen die Krankenhäuser in Brandenburg für die Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten wieder mindestens 10 Prozent (ehemals 20 Prozent) der tatsächlich betreibbaren Betten auf den Normalstationen und mindestens 15 Prozent (ehemals 30 Prozent) der intensivmedizinischen Betten mit Beatmungsmöglichkeit freihalten. Die Regelung trat zuletzt am 29. März 2021 in Kraft. Seit dem 1. Juni 2021 war sie unbefristet ausgesetzt. Dass die Krankenhäuser weniger Betten für COVID-19-Patientinnen und -Patienten freihalten müssen als noch im Frühjahr ist dem Umstand geschuldet, dass derzeit sehr viele Nicht-COVID-Patientinnen und -Patienten behandelt werden müssen. Sollte sich die Situation weiter verschärfen, behält sich das Gesundheitsministerium eine Anpassung der Freihaltekapazitäten vor.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Wir sind in der vierten Welle und erleben eine bislang nicht gekannte Dynamik bei den Neuinfektionen. Leider müssen wir uns auch auf eine spürbare Zunahme von Corona-Patientinnen und -Patienten einstellen, die stationär versorgt werden müssen. Für alle Beschäftigten in Krankenhäusern und im medizinischen Bereich bedeutet das wieder enorme Belastungen. Ich appelliere eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger: Lassen Sie sich impfen, halten Sie die Abstands- und Hygienemaßnahmen ein und schränken Sie Kontakte ein. Sie schützen nicht nur sich und ihre Liebsten, Sie zeigen damit auch Solidarität mit denen, die unser Gesundheitssystem am Laufen halten.“

Alle Plankrankenhäuser im Land Brandenburg sind verpflichtet, COVID-19-Patientinnen und -Patienten aufzunehmen und zu behandeln. Für die Aufnahme und Behandlung von an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten muss jedes Krankenhaus Bettenkapazitäten vorhalten.

Die Zentrale Koordinierungsstelle für Luftrettung (ZKS) der Integrierten Regionalleitstelle Lausitz als auch die weiteren Integrierten Regionalleitstellen des Landes (IRLS) haben die Kompetenz, Patientinnen und Patienten in Absprache mit den koordinierenden Krankenhäusern des jeweiligen Versorgungsgebietes zuzuweisen.

Die jeweils größten Krankenhäuser in den fünf Versorgungsgebieten hatten bereits gemeinsam mit der ZKS und der IRLS des Landes die Koordinierung für die Patientenverlegung sowie die Bettensteuerung übernommen. Krankenhäuser dürfen planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe nur unter der Voraussetzung durchführen, dass die festgelegten Freihaltekapazitäten eingehalten werden.

Derzeit sind 80 Prozent der aktuell betreibbaren Intensivbetten in Brandenburg durch Nicht-COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegt. Die Kapazitäten für die Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten sind aktuell stark begrenzt.

Aktuell werden 547 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 119 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 98 beatmet werden. Vor zwei Wochen waren es insgesamt 309 Personen.