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Urlaubszeit: Gesundheitsministerin Nonnemacher ruft zur Einhaltung der Corona-Regeln auf

- Erschienen am 24.06.2020 - Pressemitteilung 284/2020

Zum Start der Urlaubszeit appelliert Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, weiter die Corona-Regeln konsequent einzuhalten: „Alle freuen sich auf den Urlaub, und alle sollen die schönste Zeit im Jahr auch genießen. Trotzdem bleibt es wichtig, dass wir die Abstands- und Hygieneregeln beachten. Wir dürfen jetzt nicht nachlässig werden und so die zurückgewonnene Normalität aufs Spiel setzen.“

In den vergangenen zwei Wochen hat sich die Zahl der aktiv an Covid-19 Erkrankten im Land Brandenburg von circa 60 auf aktuell 130 mehr als verdoppelt.

Ministerin Nonnemacher: „Wir haben die erste Corona-Welle überstanden. Aber das Virus ist noch da. Allen muss klar sein, dass jede Lockerung das Infektionsrisiko erhöht. Wir können den Weg hin zur vollständigen Normalität nur erfolgreich weitergehen, wenn alle Menschen sich weiter verantwortungsvoll und solidarisch verhalten. Neue Corona-Hotspots wie im Landkreis Gütersloh oder in den Berliner Bezirken Neukölln und Friedrichshain führen eindringlich vor Augen, wie schnell das Coronavirus das Leben einer Gesellschaft wieder massiv einschränken kann. Das müssen wir verhindern. Deshalb gilt gerade in der Urlaubszeit, in der viele Menschen verreisen und unterwegs sind, besondere Vorsicht.“

Um sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit dem Virus SARS-CoV-2 zu schützen, sind folgende Verhaltensempfehlungen besonders wichtig:

  • Richtig niesen und husten: am besten in ein Einwegtaschentuch. Ist keins griffbereit, dann die Armbeuge vor Mund und Nase halten.
  • Regelmäßig die Hände gründlich waschen.
  • Mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen halten.
  • Physische Kontakte wie Händeschütteln und Umarmungen vermeiden.
  • Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wo der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
  • Alle Aufenthaltsräume regelmäßig lüften.
  • So oft es geht zu Hause bleiben.

Aktuelle Informationen für Reisende

Die neue SARS-CoV-2-Quarantäne-Verordnung ist am 16. Juni 2020 in Kraft getreten. Sie regelt Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende. Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Brandenburg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern (häusliche Quarantäne).

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die aktuelle Liste internationaler Gebiete, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 besteht, veröffentlicht: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html. Dazu gehören unter anderem Staaten wie Ägypten, Bosnien und Herzegowina, Schweden, Türkei sowie mehrere Bundesstaaten der USA.

Wichtig: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen. Deshalb sollte man unmittelbar vor Antritt einer Reise prüfen, ob man sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem dieser Risikogebiete aufgehalten hat.

Außerdem sollten Reisende die bestehenden Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes beachten: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762. Die Bundesregierung warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland – und auch innerhalb Deutschlands.

Ausnahmen: Die häusliche Quarantäne gilt nicht für Personen,

  • die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen; diese haben das Gebiet des Landes Brandenburg auf unmittelbarem Weg zu verlassen. Die hierfür erforderliche Durchreise durch das Gebiet des Landes Brandenburg ist hierbei gestattet,
  • die über ein höchstens 48 Stunden vor Einreise altes ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache aus einem Mitgliedstaat der EU oder einem sonstigen vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorhanden sind, und dieses der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen.

Darüber hinaus können in begründeten Fällen weitere Befreiungen zugelassen werden, sofern dies unter Abwägung aller betroffenen Belange vertretbar ist.

Aber: Alle diese Ausnahmen gelten nur, soweit diese Personen keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen. Treten binnen 14 Tagen nach Einreise solche Symptome auf, haben die Personen unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt hierüber zu informieren.

Die Quarantäne-Verordnung gilt bis einschließlich zum 16. August 2020.