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Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose: 3.700 haben schon profitiert

- Erschienen am 24.05.2018 - Pressemitteilung 075/2018

Erfolgreiche Zwischenbilanz des Landes-Förderprogramms „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“: In den ersten zweieinhalb Jahren wurden rund 3.700 Personen durch das Programm unterstützt, davon schafften rund 36 Prozent den Übergang in eine Erwerbstätigkeit oder in eine berufliche Bildung. Mit der zweiten Förder-Runde starteten im Februar landesweit 38 Integrationsbegleitungs-Projekte, die vor Ort zum Beispiel von Bildungsträgern oder Jobcentern umgesetzt werden. Die 38 Projekte betreiben 50 Beratungsstellen in allen Regionen des Landes Brandenburg. Das Arbeitsministerium hat jetzt ein Faltblatt mit allen Kontaktdaten veröffentlicht, das kostenfrei bestellt werden kann.

Für das Programm stehen im gesamten Förderzeitraum von August 2015 bis Juli 2020 rund 40 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung, bis zu 8.000 Personen können davon insgesamt profitieren. Die „Integrationsbegleitung“ ist damit das größte Förderprogramm des Arbeitsministeriums in der aktuellen ESF-Förderperiode.

Arbeitsministerin Diana Golze sagte dazu heute in Potsdam: „Das Programm ist erfolgreich. Wir unterstützen damit Menschen, die bisher nicht von der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt profitieren können. Vor allem Langzeitarbeitslose, von Arbeitslosigkeit betroffene Familien mit minderjährigen Kindern und hier insbesondere Alleinerziehende brauchen unsere besondere Unterstützung. Ein großer Vorteil des Programms ist, dass es sehr individuell und mit weit gefasstem Beratungs- und Vermittlungsansatz die gesamte Familie in den Blick nimmt. Die Integrationsbegleitung erarbeitet individuelle Strategien und Lösungen zur Bewältigung vielfältiger Problemlagen. Das ist oft kein einfacher Weg. Jeder Mensch hat aber ein Recht auf Arbeit, auch wenn dafür manche aus den unterschiedlichsten Gründen eine besondere Unterstützung benötigen, um wieder in Arbeit zu kommen. Es darf aber niemand einfach zurückgelassen werden.“

Langzeitarbeitslose, die besonders große Schwierigkeiten haben, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren, werden mithilfe von Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleitern sowie durch individuell passende Unterstützungsangebote Schritt für Schritt wieder an Erwerbsarbeit herangeführt. Um die Hilfe so individuell wie möglich gestalten zu können, werden nicht mehr als 20 Teilnehmende gleichzeitig betreut. Besonderes Augenmerk wird bei der Begleitung auch auf die Situation der Kinder in den betreffenden Familien gelegt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können bis zu zwei Jahre in einem Projekt betreut werden.

In der ersten Förder-Runde des Programms, die von August 2015 bis Ende Januar 2018 lief, wurden landesweit 35 Projekte gefördert. In diesem Zeitraum haben 3.676 Personen an dem Programm teilgenommen, davon waren 2.325 Frauen. 1.348 waren alleinerziehend. 1.827 Teilnehmende lebten in Erwerbslosen-Haushalten mit Kindern unter 18 Jahren. So profitierten über 2.400 Kinder von dem Programm.

Rund 26 Prozent der Teilnehmenden (946 Personen) konnten im Ergebnis der Projekte in eine Erwerbstätigkeit integriert werden, davon 806 Personen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und 49 in eine betriebliche Berufsausbildung. Weitere zehn Prozent der Teilnehmenden schafften einen Übergang in eine berufliche Bildung, dazu zählen zum Beispiel ein Betriebspraktikum inklusive Einstiegsqualifizierung, eine schulische Berufsausbildung oder eine zertifizierte Maßnahme der beruflichen Weiterbildung.

Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit

In Brandenburg ist die Langzeitarbeitslosigkeit im Vergleich der Jahresdurchschnitte von rund 75.500 in 2008 auf rund 38.400 in 2017 zurückgegangen. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen ist aber in diesem Zeitraum fast konstant geblieben: Im Jahr 2008 lag er bei 43,2 Prozent, im Jahr 2017 waren im Durchschnitt 41,4 Prozent aller Arbeitslosen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen.

Aktuell sind 34.382 Menschen in Brandenburg bereits länger als ein Jahr arbeitslos gemeldet und gehören damit zur Gruppe der Langzeitarbeitslosen. Das sind 40,1 Prozent aller Arbeitslosen (Stand: April 2018).

32.677 Familien mit 57.623 Kindern unter 18 Jahren sind derzeit auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) angewiesen. Davon sind 20.123 Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften.

Faltblatt mit Infos zum Förderprogramm und allen Kontaktdaten

Das Arbeitsministerium hat ein Faltblatt zum Programm „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“ neu aufgelegt. Es enthält alle wichtigen Informationen rund um die Programmteilnahme sowie die Kontaktdaten aller Ansprechpartner/innen in den 50 landesweiten Beratungsstellen. Das Faltblatt kann kostenfrei auf der Internetseite des Arbeitsministeriums www.masgf.brandenburg.de (Menüpunkt Publikationen) bestellt werden. Es wird auch in allen 18 Jobcentern erhältlich sein.