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COVID-19: 461 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten im Land bei 6.959

- Erschienen am 24.04.2021 - Pressemitteilung 243/2021

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 461 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 99.508 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 24.04.2021, 00:00 Uhr). In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 89.052 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+433 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei 6.959 (+23).

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 24.04., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+14

5.542

67,5

210 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+3

2.062

127,5

79 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+30

5.450

192,6

193 (+0)

Dahme-Spreewald

+25

6.499

125,3

235 (+1)

Elbe-Elster

+24

6.525

164,0

218 (+0)

Frankfurt (Oder)

+20

2.002

150,6

97 (+0)

Havelland

+36

5.670

122,1

171 (+0)

Märkisch-Oderland

+28

6.394

133,8

255 (+0)

Oberhavel

+28

7.704

103,8

248 (+1)

Oberspreewald-Lausitz

+25

6.846

161,8

261 (+0)

Oder-Spree

+21

7.532

146,0

281 (+1)

Ostprignitz-Ruppin

+23

3.950

112,3

143 (+1)

Potsdam

+41

6.287

124,2

238 (+2)

Potsdam-Mittelmark

+26

7.290

107,6

192 (+0)

Prignitz

+10

3.000

97,2

155 (-1)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+47

7.027

240,1

181 (+0)

Teltow-Fläming

+40

6.265

120,0

191 (+0)

Uckermark

+20

3.463

121,1

149 (+0)

Brandenburg gesamt

+461

99.508

129,5

3.497 (+5)

 

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Übersicht: 7-Tages-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

24.04.

23.04.

22.04.

21.04.

20.04.

19.04.

18.04.

Barnim

67,5

72,3

81,0

83,7

93,4

93,9

88,5

Brandenburg a. d. H.

127,5

141,3

119,1

120,5

105,3

109,4

98,4

Cottbus/Chóśebuz

192,6

194,6

196,6

201,6

191,6

189,6

191,6

Dahme-Spreewald

125,3

138,8

131,7

133,5

142,9

144,6

124,1

Elbe-Elster

164,0

165,0

157,1

184,6

191,5

187,6

187,6

Frankfurt (Oder)

150,6

147,2

159,3

154,1

145,5

133,3

138,5

Havelland

122,1

132,5

131,3

135,6

138,7

135,6

139,3

Märkisch-Oderland

133,8

133,8

156,3

143,0

139,5

145,6

137,9

Oberhavel

103,8

109,4

109,9

115,1

122,6

128,2

122,6

Oberspreewald-Lausitz

161,8

172,8

157,3

171,9

185,6

187,4

186,5

Oder-Spree

146,0

160,0

176,2

172,3

172,3

177,8

191,8

Ostprignitz-Ruppin

112,3

95,1

91,0

92,0

101,2

102,2

102,2

Potsdam

124,2

124,8

116,5

109,2

104,8

105,9

97,6

Potsdam-Mittelmark

107,6

115,0

128,4

127,4

126,5

138,5

139,4

Prignitz

97,2

119,5

126,1

130,0

133,9

128,7

128,7

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

240,1

219,0

200,5

219,0

223,4

178,5

240,1

Teltow-Fläming

120,0

120,0

127,1

128,8

137,1

141,8

140,0

Uckermark

121,1

131,2

158,1

144,6

142,9

143,8

152,2

Brandenburg gesamt

129,5

133,8

137,0

138,5

141,0

141,3

142,1

Notbremse (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung): Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz für mindestens drei Tage ununterbrochen über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, hat die zuständige Behörde die Überschreitung öffentlich bekanntzugeben. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe gelten dort für die Dauer von mindestens 14 Tagen weitere Maßnahmen, unter anderem eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 22 bis 5 Uhr sowie schärfere Kontaktbeschränkungen (Angehörige des eigenen Haushalts und eine weitere haushaltsfremde Person; dazugehörige Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgerechnet). Sobald (ab dem 18. April 2021) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 liegt, schließen dort Kitas, und Grundschulen gehen in Distanzunterricht; eine umfassende Notbetreuung wird gewährleistet.

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.