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Coronavirus: Insgesamt 2.647 bestätigte COVID-19-Fälle in Brandenburg statistisch erfasst

- Erschienen am 24.04.2020 - Presemitteilung 167/2020

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 48 Stunden um 144 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 2.647 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 24.04.2020, 08:00 Uhr). Aktuell sind 254 Personen in stationärer Behandlung, davon werden 30 intensivmedizinisch beatmet.

In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen circa 1.650 Menschen (+160 im Vergleich zum 22.04.) als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019. Bei der Berechnung dieser Zahl wird davon ausgegangen, dass alle ambulanten COVID-19-Fälle in häuslicher Quarantäne, die 14 Tage nach der Meldung des positiven Befundes symptomfrei sind, als genesen gelten. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 48-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumulativ ab 10. Kalenderwoche

Stand: 24.04., 08:00 Uhr

Inzidenz

Bestätigte Fälle je 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

Barnim

+15

336

183,8

18

Brandenburg a. d. Havel

+2

53

73,5

0

Cottbus

0

39

38,9

0

Dahme-Spreewald

+2

163

96,4

4

Elbe-Elster

0

73

71,1

3

Frankfurt (Oder)

0

23

39,7

0

Havelland

+3

150

92,6

5

Märkisch-Oderland

+8

166

85,4

2

Oberhavel

+56

258

122,1

6

Oberspreewald-Lausitz

+2

42

38,0

2

Oder-Spree

+2

112

62,7

1

Ostprignitz-Ruppin

+13

57

57,5

1

Potsdam

+13

548

307,7

35

Potsdam-Mittelmark

+16

395

184,0

28

Prignitz

0

23

30,1

0

Spree-Neiße

0

54

47,2

0

Teltow-Fläming

+9

120

71,3

7

Uckermark

+3

35

29,3

1

Brandenburg gesamt

+144

2.647

105,4

113

 

Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem der Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Kreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Corona-Lage im Land ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind daher unvermeidbar.

Hinweis zu den täglichen Meldungen:
Seit dem 20. April 2020 versendet die MSGIV-Pressestelle zu den aktuellen Corona-Zahlen für das Land Brandenburg nur einmal täglich eine Pressemitteilung.