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Programm für arbeitslose Ältere und Alleinerziehende

- Erschienen am 24.03.2014 - Pressemitteilung 026/2014

Ältere und alleinerziehende Arbeitslose profitieren bisher kaum vom Aufschwung am Arbeitsmarkt. Ihnen fällt es nach wie vor schwer, eine Arbeit zu finden. Mit einem neuen Förderprogramm will das Arbeitsministerium ihre Chancen jetzt verbessern: Märkische Arbeitgeber sollen mit einem Lohnkostenzuschuss einen finanziellen Anreiz erhalten, ältere Arbeitslose ab 50 Jahren und arbeitslose Alleinerziehende einzustellen. Dafür stehen 15 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bis März 2015 zur Verfügung. Arbeitsminister Günter Baaske: „Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass es Gruppen kaum vermittelbarer Arbeitsloser geben soll. Jeder muss eine Chance auf Arbeit bekommen.“

Mit dem Förderprogramm werden bis zu 75 Prozent des Lohns, maximal 2.500 Euro pro Monat, für die Dauer von mindestens einem halben bis höchstens einem ganzen Jahr übernommen. Interessierte Arbeitgeber können Förderanträge bis Ende September 2014 einreichen. Die Förderung läuft dann bis Ende März 2015. Die Beschäftigung muss mindestens sechs Monate über die Förderdauer hinaus fortgeführt werden und eine Arbeitswoche von mindestens 30 Stunden haben. Um die Förderung zu bekommen, müssen die Arbeitgeber einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro zahlen.

Baaske: „Wir wollen den Frauen und Männern, die nur geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, helfen, eine feste Stelle zu bekommen. Sie brauchen Unterstützung und die Unternehmen brauchen sie als Arbeitskräfte, denn durch den demografischen Wandel sinkt die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter dramatisch, allein bis zum Jahr 2030 um gut 30 Prozent. Wir dürfen diese Potentiale nicht ignorieren.“

In Brandenburg sind über 55.700 Menschen in einem Alter von über 50 Jahren arbeitslos – das sind 40 Prozent aller Arbeitslosen. Die Arbeitslosenquote dieser Altersgruppe liegt bei 12,2. Das sind 1,7 Punkte mehr als die Gesamtquote über alle Altersgruppen hinweg. Rund 12.000 Alleinerziehende sind arbeitslos, davon sind 90 Prozent Frauen.

Die Richtlinie, alle Informationen sowie die Antragsunterlagen zum Förderprogramm sind ab 25. März (Dienstag) über www.lasa-brandenburg.de abrufbar.

Abbinder

Ident-Nr
026/2014
Datum
24.03.2014