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Früherkennungsuntersuchungen für Kinder: Zentrales Einladungs- und Rückmeldewesen erfolgreich

- Erschienen am 24.02.2016 - Pressemitteilung 022/2016

Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder – auch bekannt als sogenannte U-Untersuchungen – werden in Brandenburg immer besser genutzt. Seit dem Start des Zentralen Einladungs- und Rückmeldewesens zu den Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U9 und J1 im Sommer 2008 sind die Teilnahmequoten für alle Untersuchungsstufen deutlich angestiegen. Im Jahr 2014 erhielten über 118.000 Familien eine Einladung zur nächsten U-Untersuchung des Kindes und mehr als 17.400 Familien ein Erinnerungsschreiben. Der Anteil der Eltern, die eine U-Untersuchung ihres Kindes versäumt haben, liegt bei ca. sieben Prozent. In 8.700 Fällen wurden deshalb die Daten von der Zentralen Stelle an die örtlichen Gesundheitsämter weitergeleitet. Das geht aus einem Evaluationsbericht zum Zentralen Einladungs- und Rückmeldewesens hervor, den Gesundheitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt heute im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landtages Brandenburg vorstellte.

Hartwig-Tiedt sagte: „Das Zentrale Einladungs- und Rückmeldewesen ist erfolgreich und leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Kindergesundheit. Alle Kinder sollen gesund aufwachsen können. Dazu müssen Krankheiten und Entwicklungsstörungen früh erkannt und behandelt werden können. Früherkennungsuntersuchungen sind ein wichtiger Teil der Gesundheitsvorsorge und des Kinderschutzes‎. Der Evaluationsbericht zeigt, dass sich das bestehende Verfahren etabliert hat und bei Eltern, Ärztinnen und Ärzten sowie in Gesundheitsämtern eine hohe Akzeptanz findet. Das gesetzte Ziel einer Erhöhung der Teilnehmerrate wurde erreicht.“

Zentrales Ziel des Einladungs- und Rückmeldewesens ist es, die Kindergesundheit im Land zu verbessern. Kriterien sind dabei die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen sowie der Impfstatuts der Kinder.

Die Teilnahmequoten für alle Früherkennungsuntersuchungen sind angestiegen. So stieg beispielsweise die Teilnahmequote an der U8 von 88,5 Prozent im Jahr 2007 auf 95,2 Prozent im Jahr 2012. Im gleichen Zeitraum stieg die Teilnahmequote an der U9 von 83,6 auf 89,9 Prozent. Die höchste Teilnahmequote von über 98 Prozent ist bei der U6 zu verzeichnen.

Der Evaluationsbericht zeigt, dass für die Höhe der Teilnahmequoten insbesondere soziale Faktoren ausschlaggebend sind: Kinder aus Familien mit niedrigem sozialen Status haben seltener Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen als Kinder aus Familien mit mittlerem und insbesondere hohem sozialen Status. Gleichzeitig ist in der Gruppe der Kinder aus Familien mit niedrigem sozialem Status jedoch ein besonders starker Anstieg der Teilnahmequoten zu verzeichnen. Außerdem steigt mit jedem Kindergartenjahr die Teilnahmequote vieler Untersuchungen an.

Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen der Jahre 2011 bis 2014 haben im Durchschnitt 93 Prozent der Eltern das Vorsorgeheft, in dem U-Untersuchungen und Entwicklungsschritte des Kindes festgehalten werden, sowie Impfdokumente vorgelegt.

Der häufigste Grund für das Versäumen einer U-Untersuchung ist das Vergessen des Termins. Das zeigt eine Elternbefragung. Eine generelle Ablehnung der Untersuchungen oder eine zu große Entfernung zur nächsten Arztpraxis spielen so gut wie keine Rolle. Viele Eltern merken aber an, dass die Einladungen durch die Zentrale Stelle zu früh erfolgen. Das ist ein Punkt, der auch aus Sicht der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte verbessert werden muss. Im Bericht heißt es: „Da Früherkennungsuntersuchungen meist am Ende der vorgegebenen Zeitspanne durchgeführt würden, führe eine zu frühe Einladung dazu, dass Termine vergessen werden.“

Hartwig-Tiedt erklärte dazu: „Der Evaluationsbericht zeigt uns, dass ein späterer Versand der Einladungen die Zahl der notwendigen Erinnerungen und Weiterleitungen an die Gesundheitsämter verringern könnte. An dieser Stelle werden wir das Verfahren entsprechend optimieren.“

In Deutschland haben versicherte Kinder Anspruch auf „Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden“ (§ 26 SGB V). Diese Untersuchungen sind kostenfrei, die Teilnahme ist freiwillig. Um eine möglichst hohe Inanspruchnahme dieser Untersuchungen sicherzustellen, wurde im Land Brandenburg im Jahr 2008 das Zentrale Einladungs- und Rückmeldewesen zu den Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen eingeführt.

Damit werden alle Kinder von der sogenannten Zentralen Stelle, die beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) angesiedelt ist, schriftlich zu den U-Untersuchungen U6, U7, U7a, U8, U9 sowie zur J1 eingeladen. Die Arztpraxen geben der Zentralen Stelle zu den durchgeführten U6, U7 und U8 Untersuchungen eine Rückmeldung, die lediglich die Bestätigung der Teilnahme, nicht jedoch einzelne Befunde beinhaltet.

Geht innerhalb einer bestimmten Frist keine Rückmeldung ein, erhalten die Eltern ein Erinnerungsschreiben. Erfolgt auch daraufhin keine Vorstellung des Kindes bei einer Ärztin bzw. bei einem Arzt, werden die Daten an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt. Dieses trifft dann geeignete Maßnahmen, um auf eine erhöhte Teilnahmerate an den Früherkennungsuntersuchungen hinzuwirken.

Download der Pressemitteilung und des Evaluationsberichtes als PDF-Datei

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Ident-Nr
022/2016
Datum
24.02.2016
Rubrik
Gesundheit