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COVID-19: 1.332 neue Fälle in Brandenburg

- Erschienen am 24.01.2022 - Pressemitteilung 034/2022

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 1.332 erhöht. So sind insgesamt 301.927 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 24.01.2022, 00:00 Uhr, Quellen: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 241.900 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 55.000 (Vorwoche: rund 37.300).

Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten

Aktuell werden 396 Personen mit einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 92 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 72 beatmet werden (Stand 23.01.2022, Quelle: IVENA).

  Schwellenwerte
Landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bis 3 über 3 über 6 über 9
Aktueller Wert
(Stand: 24.01.22)
  3,40    

 

  24.01. 23.01. 22.01. 21.01. 20.01. 19.01. 18.01. 17.01. 16.01.
Werte der letzten Tage 3,40 3,52 3,60 3,32 2,92 2,77 2,77 2,73 2,88

 

    Warnwert Alarmwert
Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren Intensivbetten (ITS) bis 10 %
mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten
10 bis 20 %
mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten
mehr als 20 %
mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten
Aktueller Wert
(Stand: 23.01.22)
  12,2 %
 

 

23.01.

22.01.

21.01.

20.01.

19.01.

18.01.

17.01.

16.01.

15.01.

Werte der letzten Tage

12,2

12,2

12,4

13,4

13,7

13,9

15,0

14,7

14,8

Sieben-Tage-Inzidenz

Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 1.102,3 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner (Vortag: 1.076,1; Vorwoche: 580,7).

Indikator   Warnwert Alarmwert Hotspot-Region
Sieben-Tage-Inzidenz kleiner 100 100 bis 200 über 200 über 750
Dieser bekannte Indikator ist bei der Bewertung der Corona-Lage auf kommunaler Ebene zugrunde zu legen, um in verfassungsrechtlich gebotener Weise auf regionale und lokale Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können.

Sieben-Tage-Inzidenz der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

 

24.01.

Sonntag

23.01.

 

22.01.

 

21.01.

 

20.01.

 

19.01.

 

18.01.

 

17.01.

Sonntag

16.01.

 

15.01.

Barnim

995,0

986,4

998,2

904,8

788,4

728,6

654,4

559,4

566,3

563,7

Brandenburg a. d. H.

767,6

767,6

767,6

656,6

566,4

469,2

423,4

388,7

388,7

388,7

Cottbus

811,6

775,1

719,4

645,4

616,1

517,8

494,5

487,4

468,1

440,8

Dahme-Spreewald

1.315,5

1.224,4

1.186,8

1.126,3

961,8

720,1

637,0

503,7

572,9

578,7

Elbe-Elster

318,5

319,5

290,8

266,1

236,4

216,6

227,5

232,5

223,6

243,4

Frankfurt (Oder)

1.005,0

1.027,8

936,6

829,6

670,0

526,2

424,4

426,2

399,9

401,6

Havelland

896,8

847,0

921,1

835,5

836,1

783,3

863,4

887,1

809,4

658,8

Märkisch-Oderland

1.211,5

1.207,9

1.205,9

1.005,6

806,8

693,7

647,1

536,5

553,3

519,8

Oberhavel

1.070,8

1.075,5

938,2

957,4

809,4

778,6

717,4

627,4

627,4

544,3

Oberspreewald-Lausitz

511,1

519,4

560,0

475,1

380,1

316,4

257,4

265,7

268,5

282,3

Oder-Spree

1.332,0

1.317,0

1.124,0

1.050,9

907,5

866,8

785,4

751,9

672,1

623,1

Ostprignitz-Ruppin

745,9

702,4

674,0

581,9

525,3

493,9

461,5

441,3

419,0

394,7

Potsdam

1.625,9

1.627,0

1.534,8

1.414,5

1.233,9

1.113,1

974,1

874,7

874,7

809,4

Potsdam-Mittelmark

1.383,8

1.341,1

1.307,2

1.122,3

852,5

711,2

663,4

570,3

579,9

573,1

Prignitz

813,4

813,4

745,1

709,6

650,5

611,1

504,6

505,9

505,9

477,0

Spree-Neiße

601,7

595,5

521,2

475,2

424,7

423,9

330,9

352,2

355,7

332,7

Teltow-Fläming

1.456,7

1.397,2

1.375,1

1.263,2

1.016,6

904,7

823,6

800,9

772,9

728,1

Uckermark

1.601,7

1.494,3

1.307,4

1.124,7

931,9

587,7

604,7

516,7

516,7

516,7

Brandenburg gesamt

1.102,3

1.076,1

1.023,9

927,6

788,9

689,8

635,3

580,7

573,2

539,7

 

Hinweis zu Hotspot-Regionen: In einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, in der die Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen den Schwellenwert von 750 überschreitet und zusätzlich landesweit der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten den Schwellenwert von mindestens zehn Prozent erreicht, hat die zuständige Behörde die Überschreitung und Erreichung unverzüglich in geeigneter Weise öffentlich bekanntzugeben. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe gelten in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen: Nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte: In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur gewichtigen Ausnahmefällen zulässig (dazu zählen zum Beispiel der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts, die Begleitung von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Leistungen, die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren, das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten). Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt nicht für vollständig geimpfte Personen, nachweislich genesene Personen sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde (die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen). Außerdem müssen in Hotspot-Regionen Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr schließen, Festivals sind untersagt. Rechtsgrundlage: § 27 Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 23. November 2021

Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg

Landkreis / kreisfreie Stadt

Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 24.01., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+47

17.969

995,0

1.864

317 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+0

6.797

767,6

553

131 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+110

16.017

811,6

801

266 (+0)

Dahme-Spreewald

+211

21.880

1.315,5

2.280

347 (+0)

Elbe-Elster

+15

17.812

318,5

322

357 (+1)

Frankfurt (Oder)

+1

6.338

1.005,0

573

160 (+0)

Havelland

+126

16.546

896,8

1.477

223 (+0)

Märkisch-Oderland

+61

20.132

1.211,5

2.389

351 (+0)

Oberhavel

+1

21.573

1.070,8

2.294

361 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+0

19.771

511,1

554

352 (+0)

Oder-Spree

+218

23.735

1.332,0

2.388

402 (+0)

Ostprignitz-Ruppin

+60

9.828

745,9

737

180 (+0)

Potsdam

+0

19.807

1.625,9

2.961

264 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+167

22.857

1.383,8

3.016

257 (+0)

Prignitz

+0

8.214

813,4

619

204 (+0)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+8

19.481

601,7

680

300 (+0)

Teltow-Fläming

+179

21.181

1.456,7

2.499

273 (+0)

Uckermark

+128

11.989

1.601,7

1.894

218 (+0)

Brandenburg gesamt

+ 1.332

301.927

1.102,3

27.901

4.963 (+1)

 

COVID-19-Impfungen

In Brandenburg sind 1.733.890 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 68,5 Prozent), 1.690.105 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote vollständig geimpft: 66,8 Prozent). Seit Beginn der Impfkampagne wurden in Brandenburg insgesamt 4.426.457 COVID-19-Impfungen verabreicht. Im Vergleich zu den vom RKI im Digitalen Impfquotenmonitoring veröffentlichten Zahlen sind das 24.170 Impfungen mehr als am Vortag und 108.591 mehr als vor einer Woche. Darüber hinaus haben in Brandenburg bislang insgesamt 1.114.888 Personen eine Auffrischimpfung erhalten (Impfquote Auffrischimpfung: 44,0 Prozent) (Stand: 23.01.2022, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung).

Sieben-Tage-R-Wert

Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 1,29 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 21.01.2022). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu.

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet.

Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.