Hauptmenü

Karawanskij und Hoßbach werben für mehr Betriebsräte in Brandenburg – Neue Broschüre

- Erschienen am 24.01.2019 - Pressemitteilung 007/2019
Betriebsratsvorsitzende Andrea Ogiermann, DGB-Vorsitzender Christian Hoßbach, Arbeitsministerin Susanna Karawanskij und Betriebsratsvorsitzender Mathias Martens werben für mehr betriebliche Mitbestimmung.

In Brandenburg gibt es noch immer zu wenig betriebliche Mitbestimmung: Nur acht Prozent aller Betriebe haben einen Betriebsrat, und nur 38 Prozent der Beschäftigten finden in ihrem Betrieb einen Betriebsrat vor. Mit der neuen Broschüre „Betriebsräte in Brandenburg – Für Gute Arbeit und Tarifbindung“ informieren das Arbeitsministerium und der DGB Berlin-Brandenburg über die Bedeutung der betrieblichen Mitbestimmung. Arbeitsministerin Susanna Karawanskij und DGB-Vorsitzender Christian Hoßbach stellten die Broschüre heute in Potsdam vor.

Arbeitsministerin Susanna Karawanskij: „Wir brauchen mehr Betriebsräte in Brandenburg. Erfahrungen zeigen, dass Betriebe mit aktiven Betriebsräten in der Regel bessere Arbeitsbedingungen aufweisen, eher tarifgebunden sind, höhere Löhne zahlen, innovativer und wettbewerbsfähiger sind. Wenn Brandenburg ein Land der Guten Arbeit werden soll, muss betriebliche Mitbestimmung in allen Unternehmen zur Selbstverständlichkeit werden. Das zahlt sich auch für die Betriebe in Krisenzeiten und vor allem bei der Fachkräftesuche aus. Betriebliche Mitbestimmung ist ein klarer Wettbewerbsvorteil.“

Christian Hoßbach, Vorsitzender des DGB Bezirk Berlin-Brandenburg: „Das große Engagement, das viele Beschäftigte in die Betriebsratsarbeit stecken, verdient Anerkennung. Denn betriebliche Interessenvertretung ist gelebte Demokratie, die endet nicht vor Werkstoren und Bürotüren. Leider gibt es in Brandenburg immer noch zu wenige Betriebsräte – nicht einmal jeder zehnte Betrieb ist mitbestimmt. Dabei ist Mitbestimmung auch im Interesse der Unternehmen: Betriebe mit Betriebsrat sind produktiver, innovativer und können Krisen besser bewältigen. In der Digitalisierung sind Betriebsräte besonders gefragt, wenn es darum geht, dass technische Neuerungen zur Gestaltung guter Arbeitsbedingungen genutzt und nicht gegen die Beschäftigten durchgesetzt werden.“

Hintergrund

Die 44-seitige Broschüre „Betriebsräte in Brandenburg – Für gute Arbeit und Tarifbindung“ stellt die Bedeutung und Verbreitung der betrieblichen Mitbestimmung im Land Brandenburg dar, erklärt eine Betriebsratsgründung und informiert über Unterstützungsangebot für Betriebsräte. In sechs Interviews erzählen Brandenburger Betriebsräte von ihren konkreten Erfahrungen und Problemen, die sie lösen mussten. Die Broschüre kann auf der Internetseite des Arbeitsministeriums www.masgf.brandenburg.de kostenfrei bestellt werden.

Betriebsräte achten darauf, dass die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen auch tatsächlich eingehalten werden. Außerdem vertritt er die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber und nimmt Anregungen aus der Belegschaft auf und gibt sie an den Arbeitgeber weiter. Weitere Aufgaben sind die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durchzusetzen sowie die Beschäftigungsförderung und Beschäftigungssicherung im Betrieb.

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz können in Deutschland in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern Betriebsräte gewählt werden. In Betrieben, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, haben die Belegschaften das Recht jederzeit einen Betriebsrat gründen. Der Arbeitgeber darf eine Gründung nicht behindern und muss dieser auch nicht zustimmen.

Ein enger Austausch zwischen Landesregierung, Gewerkschaften und Betriebsräten hilft der Arbeitspolitik im Land. Daher veranstaltet das Arbeitsministerium gemeinsam mit dem DGB Bezirk Berlin-Brandenburg seit 2012 unter Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten jährlich eine Brandenburger Betriebsrätekonferenz. Die 8. Brandenburger Betriebsrätekonferenz findet am 4. April 2019 in Potsdam statt.

Die Tarifbindung in Brandenburg nahm in den vergangenen Jahren deutlich ab. Nachdem sich der Anteil tarifgebundener Betriebe in Brandenburg seit dem Jahr 2010 um die 25-Prozent-Marke stabilisiert hatte, ging er laut dem aktuellen IAB-Betriebspanel im Jahr 2017 deutlich von 23 auf 18 Prozent zurück.

Anders ausgedrückt: Nicht einmal mehr jeder fünfte brandenburgische Betrieb ist durch einen Flächen- oder Haustarifvertrag tarifvertraglich gebunden. Mit der rückläufigen betrieblichen Bindung hat sich auch der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die tarifvertraglichen Regelungen unterliegen, vermindert. Mit aktuell 45 Prozent ist er auf einen neuen Tiefststand gesunken.