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COVID-19: 2.125 neue Fälle in Brandenburg

- Erschienen am 23.11.2021 - Pressemitteilung 645/2021

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 2.125 erhöht. So sind insgesamt 157.851 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 23.11.2021, 00:00 Uhr, Quellen: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 125.600 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 28.200 (Vorwoche: rund 17.200).

Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten: Aktuell werden 511 Personen mit einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 107 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 86 beatmet werden (Stand 22.11.2021, Quelle: IVENA). Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 3,63 (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner). Der Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten an der Zahl der aktuell tatsächlich betreibbaren Intensivbetten (ITS) liegt landesweit bei 15,0 Prozent.

Sieben-Tage-Inzidenz: Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 600,1 (Vorwoche: 405,6; Sieben-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte: siehe Tabellen auf Seite 2).

COVID-19-Impfungen: In Brandenburg sind 1.616.123 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 63,9 Prozent), 1.560.762 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote vollständig geimpft: 61,7 Prozent). Seit Beginn der Impfkampagne wurden in Brandenburg insgesamt 3.221.680 COVID-19-Impfungen verabreicht. Das sind 11.864 Impfungen mehr als am Freitag gemeldet und 77.240 mehr im Vergleich zur Vorwoche. Darüber hinaus haben in Brandenburg bislang insgesamt 150.276 Personen eine Auffrischungsimpfung erhalten (Stand: 22.11.2021, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung).

Reproduktionszahl: Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 1,10 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 22.11.2021). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu.

Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg

Landkreis / kreisfreie Stadt

Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 23.11., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+82

8.907

381,1

714

257 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+75

3.272

405,3

292

97 (+1)

Cottbus/Chóśebuz

+135

8.263

678,9

670

219 (+0)

Dahme-Spreewald

+376

10.925

890,3

1.543

267 (+0)

Elbe-Elster

+28

10.794

1.324,6

1.339

262 (+3)

Frankfurt (Oder)

+24

3.210

601,6

343

113 (+0)

Havelland

+40

8.991

428,7

706

198 (+4)

Märkisch-Oderland

+89

9.947

359,5

709

288 (+0)

Oberhavel

+128

11.967

480,3

1.029

320 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+179

10.812

1.358,9

1.473

265 (+0)

Oder-Spree

+200

11.794

632,5

1.134

326 (+0)

Ostprignitz-Ruppin

+66

5.761

504,0

498

162 (+0)

Potsdam

+105

10.209

342,1

623

250 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+178

11.860

508,8

1.109

226 (+0)

Prignitz

+3

4.373

421,8

321

165 (+0)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+68

10.916

1.018,5

1.151

231 (+0)

Teltow-Fläming

+186

10.018

455,8

782

222 (+0)

Uckermark

+163

5.832

636,8

753

173 (+0)

Brandenburg gesamt

+2.125

157.851

600,1

15.189

4.041 (+8)

 

Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

 

23.11.

 

22.11.

Sonntag

21.11.

 

20.11.

 

19.11.

 

18.11.

 

17.11.

 

16.11.

 

15.11.

Sonntag

14.11.

Barnim

381,1

399,3

365,1

344,8

328,3

313,9

281,3

293,6

222,1

232,7

Brandenburg a. d. H.

405,3

345,6

345,6

345,6

304,0

281,8

248,5

222,1

204,1

204,1

Cottbus

678,9

545,1

593,8

488,4

420,5

404,3

349,6

319,2

271,5

259,4

Dahme-Spreewald

890,3

698,1

663,5

714,9

616,8

534,3

517,6

482,4

508,9

497,4

Elbe-Elster

1.324,6

1.310,8

1.300,9

1.207,9

1.144,6

1.119,8

994,2

907,2

914,1

869,6

Frankfurt (Oder)

601,6

570,0

538,5

547,2

487,6

403,4

398,1

357,8

352,5

342,0

Havelland

428,7

457,8

442,6

383,1

346,7

329,7

290,8

254,4

278,7

275,1

Märkisch-Oderland

359,5

340,3

326,1

319,0

291,6

242,9

249,0

272,8

262,2

240,4

Oberhavel

480,3

480,3

512,5

512,5

471,4

434,1

314,1

288,0

246,9

220,8

Oberspreewald-Lausitz

1.358,9

1.247,3

1.128,3

1.134,7

894,9

848,7

839,5

774,0

712,2

672,5

Oder-Spree

632,5

595,7

583,5

597,4

548,9

517,6

492,0

451,3

387,7

397,2

Ostprignitz-Ruppin

504,0

458,5

462,5

443,3

413,9

408,9

382,6

388,6

374,5

379,5

Potsdam

342,1

361,3

361,3

344,8

354,7

354,2

345,9

321,8

296,5

296,5

Potsdam-Mittelmark

508,8

543,2

552,4

570,3

621,2

585,9

532,2

477,6

381,7

351,5

Prignitz

421,8

417,9

419,2

396,9

375,8

357,4

336,4

279,9

285,2

285,2

Spree-Neiße

1.018,5

1.015,8

913,2

949,5

857,4

564,5

561,9

564,5

590,2

519,4

Teltow-Fläming

455,8

397,0

430,2

445,9

398,7

433,1

445,9

448,8

410,4

357,3

Uckermark

636,8

612,3

612,3

612,3

526,8

453,3

448,2

364,5

321,4

321,4

Brandenburg gesamt

600,1

570,3

559,5

552,4

507,1

465,9

433,4

405,6

376,1

359,3

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet.

Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.