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Familienentlastungsgesetz im Bundesrat beschlossen

Familienministerin Susanna Karawanskij: „Es ist unerhört, Hartz-IV-Familien gehen erneut leer aus“

- Erschienen am 23.11.2018 - Presemitteilung 180/2018

Brandenburg hat heute im Bundesrat dem Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Zuvor hatte jedoch Familienministerin Susanna Karawanskij in ihrer Rede scharf kritisiert, dass darin das Kindergeld nur um das rechtlich gebotene Minimum erhöht wird, Hartz-IV-Familien erneut leer ausgehen, und die Regelungen zur kalten Progression zusätzliche Steuergeschenke für Besserverdienende sind. Sie erneuerte ihre Forderung nach Einführung einer Kindergrundsicherung. Karawanskij sagte: „Was mich allerdings persönlich besonders umtreibt ist, dass von diesem Gesetz die bedürftigsten Familien nicht profitieren, da die geplanten Erhöhungen vollständig auf die Grundsicherungsleistungen nach SGB II und XII angerechnet werden. Das ist der generelle Konstruktionsfehler im Gesamtsystem. Alle steuerlichen Maßnahmen bringen armen Familien gar nichts! Selbst das Kindergeld wird an dieser Stelle vollständig auf die Grundsicherung angerechnet.“

Sie appellierte an ihre Bundesratskollegen: „Das kann und soll so nicht bleiben. Wir müssen mehr tun, um Kinderarmut in unserem reichen Land wirksam zu bekämpfen, die ja auch immer Familienarmut ist. Jedes fünfte Kind ist hiervon betroffen. Wir müssen mehr tun, um gerade Alleinerziehenden zu helfen, den Familienalltag aus eigener Kraft zu managen. Zu viele von ihnen sind auf Grundsicherungsleistungen angewiesen.“

In einer Erklärung, die sie für Brandenburg zu Protokoll gab, heißt es u. a.:
 „Brandenburg begrüßt die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des sächlichen Existenzminimums entsprechend der Vorgaben des 12. Existenzminimumberichts. Auch die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags hält Brandenburg aus sozialpolitischen Erwägungen heraus für erforderlich. Allerdings profitieren gerade die bedürftigsten Familien nicht von diesen Verbesserungen, da die Erhöhungen vollständig auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz ab dem Veranlagungsjahr 2019 erneut eine Rechtsverschiebung der übrigen Tarifeckwerte um 1,84 % sowie ab dem Jahr 2020 um 1,95 % vor, um den inflationsbedingten Effekt der sogenannten kalten Progression auszugleichen. Diese Änderung lehnt Brandenburg ab.“