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Bundesrat: Golze und Werner: Brandenburg und Thüringen drängen auf Klarstellung im Mindestlohngesetz des Bundes

- Erschienen am 23.09.2016 - Pressemitteilung 147/2016

Der Bundesrat hat heute über den Entschließungsantrag zur Änderung des Mindestlohngesetzes der Länder Brandenburg, Hamburg, Thüringen, Bremen und Nordrhein-Westfalen abgestimmt. Eine Mehrheit von Ländern unter Unionsbeteiligung hat dagegen votiert.

Brandenburgs Arbeitsministerin Diana Golze sagte: „Wir dürfen keine Lücke zulassen, die es Arbeitgebern ermöglicht, die gesetzliche Lohnuntergrenze zu umgehen. Brandenburg wird sich deshalb weiter dafür einsetzen, dass das Mindestlohngesetz für alle und ohne Ausnahme gilt.“

Thüringens Arbeitsministerin Heike Werner sagte: „Das Mindestlohngesetz definiert bislang nicht klar, was als Lohn angerechnet werden darf und was nicht. Die Bundesregierung muss klarstellen, dass der Mindestlohn nur das reine Grundentgelt pro Stunde berücksichtigt, nicht aber Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.“

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2016 entschieden, dass Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld in bestimmten Fällen von den Arbeitgebern verrechnet werden können, um die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro zu erreichen (AZ: BAG: 5 AZR 135/16). Als Reaktion auf diese erste höchstrichterliche Entscheidung seit Mindestlohneinführung sollte mit dem Entschließungsantrag die Bundesregierung aufgefordert werden, im Mindestlohngesetz klarzustellen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde entspricht, und dass über das Grundentgelt hinausgehende Entgeltbestandteile wie beispielsweise Sonderzahlungen, Zulagen, Prämien oder Sachleistungen zusätzlich zu dem gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen sind.

Arbeitsministerin Golze sagte: „Wir brauchen einen starken Mindestlohn, um Lohndumping wirksam bekämpfen zu können. Die Anrechnung von Sonderzahlungen widerspricht aber dem Grundgedanken des gesetzlichen Mindestlohns. Von betrieblich vereinbarten Sonderzahlungen, wie dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, müssen alle Beschäftigte gleichermaßen profitieren können, und zwar unabhängig von ihrem Grundentgelt. Gerade Beschäftigte, die nur den Mindeststundenlohn von 8,50 Euro erhalten, müssen Sonderzahlungen ohne Verrechnung ausgezahlt bekommen. Alles andere ist eine große, soziale Ungerechtigkeit.“

Arbeitsministerin Werner sagte: „Vom Urlaubsgeld sollen Beschäftige ihren Urlaub finanzieren und vom Weihnachtsgeld sollen sie ihren Kindern Geschenke kaufen können. Wenn beides auf den Lohn angerechnet werden kann, dann fällt der Urlaub aus und die Kinder machen unter dem Weihnachtsbaum lange Gesichter. Das ist nicht Sinn und Zweck des Mindestlohns.“

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Ident-Nr
147/2016
Datum
23.09.2016