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1. Jahrestreffen der Patientenvertreter/innen in Brandenburg

Gesundheitsministerin Karawanskij würdigt ehren-amtliches Engagement für Patientenrechte

- Erschienen am 23.08.2019 - Pressemitteilung 132/2019

„Patientenrechte können wir nur mit aktiver Patientenbeteiligung wirksam wahren und stärken. Ich danke allen, die sich ehrenamtlich als Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter in Brandenburg in dieser Sache engagieren. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für mehr Patientenorientierung“, sagte Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij vor dem ersten Jahrestreffen der Patientenvertreterinnen und -vertreter in Brandenburg, das heute im Gesundheitsministerium in Potsdam stattfindet. Das Treffen dient dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung. Rund 40 ehrenamtliche Patientenvertreter/innen nehmen auf Einladung der neuen Koordinierungsstelle der Patientenbeteiligung teil.

Die Landesarbeitsgemeinschaft „Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Brandenburg“ e.V. hat im März die Koordinierungsstelle eingerichtet. Das Gesundheitsministerium fördert das neue Projekt mit rund 60.000 Euro pro Jahr aus Mitteln des Landeshaushalts. Brandenburg ist nach Nordrhein-Westfalen und Bayern das dritte Land, das eine solche Koordinierungs- und Vernetzungsstelle der Patientenbeteiligung fördert.

Gesundheitsministerin Karawanskij: „Wir brauchen mehr ehrenamtliche Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter, die mit Engagement und Durchsetzungskraft die Patienteninteressen vertreten, zum Beispiel gegenüber Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Das ist keine einfache Aufgabe. Vor allem der Abstimmungs- und Vernetzungsbedarf auf Landesebene, der notwendig ist, um gegenüber der Bundesebene Positionen stark vertreten zu können, ist eine große Herausforderung für die Ehrenamtlichen. Hier setzt die Arbeit der neuen Koordinierungsstelle an. Strukturen müssen sich entwickeln und miteinander vernetzen. Voneinander wissen ist dabei ebenso wichtig, wie weitere interessierte Menschen für dieses Ehrenamt zu gewinnen.“

Die Koordinierungsstelle der Patientenbeteiligung ist Ansprechpartner in Fachfragen, hält Informationsmaterial und Schulungsangebote vor und übernimmt Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen Organisationen. Sie unterstützt ehrenamtliche Patientenvertreterinnen und -vertreter und informiert auch interessierte Bürgerinnen und Bürger, die es vielleicht einmal werden möchten.

Hintergrund

Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter sind Experten in eigener Sache. Viele von ihnen sind selbst chronisch krank oder haben eine Behinderung. In Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeverbänden organisieren sich Patienten, um ihre Interessen besser durchsetzen zu können. Sie tragen Wissen zusammen und wollen die medizinische Versorgung verbessern.

Die Aufgaben und Rechte von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten sind im §140f SGB V gesetzlich geregelt. Danach sind für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen in Fragen, die die Versorgung betreffen, zu beteiligen.

Patientenvertretung findet in Ausschüssen und Gremien sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene statt. Die in der Patientenbeteiligungsverordnung benannten maßgeblichen Organisationen (der Deutsche Behindertenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen, die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.) haben ein Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Der G-BA ist oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.