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Corona-Testverordnung: Ab August ist Anbindung an Corona-Warn-App für Teststellen verpflichtend

Rund 480 Teststellen im Land Brandenburg – Antigen-Schnelltest für Bürgerinnen und Bürger weiter kostenfrei

- Erschienen am 23.07.2021 - Pressemitteilung 411/2021

Mit der aktualisierten Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist, können sich alle Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin mindestens einmal pro Woche kostenfrei mit einem Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen. Die Kosten für diese sogenannten Bürgertests übernimmt nach wie vor der Bund. Allerdings gelten nun schärfere Regelungen für die Teststellen-Betreiber. So werden zum Beispiel ab dem 1. August durchgeführte Bürgertests nur noch vergütet, wenn die Teststelle das Testergebnis und das Testzertifikat über die Corona-Warn-App übermitteln kann. Die Anbindung an die Corona-Warn-App ist damit für Teststellen verpflichtend.

In Brandenburg gibt es aktuell rund 480 Teststellen, die auf dem Portal www.brandenburg-testet.de zu finden sind.

Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft sagte heute in Potsdam: „Neben der Corona-Schutzimpfung bleiben Tests ein wichtiges Instrument bei der Pandemiebekämpfung. Gerade in der Reise- und Urlaubszeit ist es wichtig, dass alle Brandenburgerinnen und Brandenburger landesweit dieses kostenfreie Testangebot nutzen können. Auch vor Treffen mit älteren oder chronisch kranken Menschen ist es sinnvoll, sich testen zu lassen. Ohne diese Test-Infrastruktur könnten auch die aktuellen Lockerungen, die sich oftmals auf tagesaktuelle Testergebnisse stützen, in dieser Form nicht umgesetzt werden. Zudem ermöglicht eine regelmäßige Testung, Infizierte ohne Symptome frühzeitig zu identifizieren und Infektionsketten schnell zu unterbrechen.“

Nach dem Bekanntwerden von einzelnen Betrugsfällen bei Testabrechnungen in Deutschland hat die Bundesregierung ihre Coronavirus-Testverordnung angepasst. Die geänderte Testverordnung schärft die bestehenden Regelungen, damit besser kontrolliert werden kann, ob die Testungen ordnungsgemäß durchgeführt und abgerechnet werden. So erhält die abrechnende Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) mehr Prüfmöglichkeiten. Außerdem wird die Zusammenarbeit zwischen dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und der KVBB ausgebaut.

Eine Teststelle kann seit dem 1. Juli 2021 nur noch nach Prüfung und Genehmigung durch den ÖGD beauftragt werden. Die Kriterien hierfür wurden konkretisiert, die Vergütungen vereinheitlicht und abgesenkt. Die Dokumentationspflichten wurden erhöht. Sachkosten werden nur noch mit einer Pauschale vergütet, die sich am aktuellen Marktpreis orientiert.

Die Testzentren haben ab dem 1. Juli 2021 monatlich und Standort bezogen die prognostizierte Testkapazität, die Anzahl der erbrachten Bürgertestungen sowie die Zahl der positiven Testergebnisse an die zuständige Gesundheitsbehörde vor Ort oder die von ihr benannte Stelle zu melden.

Außerdem können ab dem 1. August 2021 Bürgertestungen nur noch vergütet werden, wenn die Teststellen an die Corona-Warn-App angeschlossen sind. Die Ergebnismitteilung und die Erstellung eines COVID-19 Testzertifikates im Sinne des § 22 Infektionsschutzgesetzes sollen auch über die Corona-Warn-App angeboten und auf Wunsch der getesteten Person das Testergebnis per Corona-Warn-App übermittelt werden.