Hauptmenü

Frauenministerin Susanna Karawanskij: „Kinderwunsch darf nicht am Geldbeutel scheitern“

- Erschienen am 22.12.2018 - Presemitteilung 206/2018

In Deutschland ist unerfüllter Kinderwunsch kein Randthema einiger weniger betroffener Paare. Im Gegenteil: Fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ist hiervon betroffen und daher auf medizinische Hilfe angewiesen. Eine Kinderwunschbehandlung wurde nach der „Gesundheitsreform“ 2004, nach der mindestens die Hälfte der Kosten selbst getragen werden müssen, für viele Paare unbezahlbar.

“In unserer Gesellschaft darf aber nicht der Geldbeutel darüber entscheiden, ob man Zugang zu einer Kinderwunschbehandlung hat oder nicht“, stellte Frauenministerin Karawanskij fest. Deshalb habe sich das Land Brandenburg entschieden, „Ehepaare und in nicht ehelicher Gemeinschaft Lebende ab sofort mit Zuschüssen für eine medizinische Kinderwunschbehandlung zu unterstützen“.

Frauenministerin Karawanskij hat am 15. November 2018 eine entsprechende Förderrichtlinie gezeichnet, die seit 6. Dezember 2018 in Kraft ist. Mit dem neuen Förderprogramm tritt das Land Brandenburg der Bundesinitiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" des Bundesfamilienministeriums bei.

Besonders betroffen sind Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Sie erhalten bei der Kinderwunschbehandlung von den Krankenkassen regelmäßig keine Erstattung. Das Land Brandenburg ist um Gleichstellung nichtehelicher Paare bemüht und gewährt ihnen deshalb einen höheren Förderbetrag.

Zuständig für die Antragsbearbeitung und -bewilligung ist das Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus.

(Mehr Infos: www.lasv.brandenburg.de und www.informationsportal-kinderwunsch.de )