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Aktionstag gegen Glücksspielsucht: Gesundheitsministerin Golze: Spielsucht nicht verharmlosen – Hilfe früh in Anspruch nehmen

- Erschienen am 22.09.2015 - Pressemitteilung 141/2015

Der bundesweite Aktionstag gegen Glücksspielsucht findet am morgigen Mittwoch (23. September) statt. Auch in Brandenburg wird mit zahlreichen Aktionen auf die Gefahren der Glücksspielsucht aufmerksam gemacht und über Hilfsangebote informiert. Gesundheitsministerin Diana Golze sagt dazu: „Glücksspiele dürfen nicht als einfaches Freizeitvergnügen verharmlost werden. Schnell kann aus dem kurzweiligen Zeitvertreib eine Sucht werden. Betroffene und Angehörige dürfen keine Scheu haben, möglichst früh professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.“ In Brandenburg gelten rund 15.000 Menschen als spielsüchtig.

In Brandenburg werden die Veranstaltungen rund um den Aktionstag gegen Glücksspielsucht von der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen (BLS) e.V. in Kooperation mit den Beratungsstellen des Netzwerks Frühe Intervention bei pathologischem Glücksspiel im Land Brandenburg initiiert. Die zentrale Informationsveranstaltung findet in der Stadtbibliothek Oranienburg statt. Das Motto lautet „Glücksspielprobleme erkennen und richtig handeln“.

Golze: „Das Spielen an Geldspielautomaten in Spielhallen, Gaststätten und ähnlichen Orten hat – trotz strengerer gesetzlicher Regelungen – in den vergangenen Jahren wieder zugenommen. Am stärksten sind 18- bis 20-jährige Männer betroffen. Wir wollen sie darüber aufklären, dass Glücksspielen krankhaft sein kann. Die Gefahren einer Spielsucht, insbesondere der wirtschaftliche und soziale Abstieg, dürfen keinesfalls unterschätzt werden.“

Mit dem Netzwerk Frühe Intervention bei Pathologischem Glücksspiel gibt es im Land Brandenburg 13 Suchtberatungsstellen mit kompetenten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern, die speziell für die Beratung und Behandlung von glücksspielsüchtigen Menschen und deren Angehörige qualifiziert sind. Die Arbeit wird durch das Gesundheitsministerium gefördert. Insgesamt stehen im Haushalt jährlich 495.000 Euro für die Spielsuchtprävention zur Verfügung.

Die meisten Menschen haben keine Probleme mit Glücksspielen, allerdings kann harmloses Spielen in eine Spielsucht entgleiten. Zwanghaftes oder pathologisches Glücksspielen ist eine psychische Erkrankung und wurde im Jahr 2001 von Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern als rehabilitationsbedürftige Krankheit anerkannt. Ein Suchtverhalten liegt vor, wenn durch das Spiel Alltagsproblemen und negativen Gefühlen ausgewichen werden soll. Der süchtig Spielende nimmt jede Gelegenheit zu spielen wahr und vernachlässigt dadurch Familie, soziale Kontakte und Beruf. Der Übergang von einem unproblematischen Spielverhalten zur Spielsucht ist fließend und wird vom Spielenden oft gar nicht bemerkt.

Weitere Informationen unter www.spielsucht-brandenburg.de

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Ident-Nr
141/2015
Datum
22.09.2015
Rubrik
Gesundheit