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Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung Anerkennung und Hilfe mit gutem Zulauf

Betroffene berichten über Leid und Unrecht in psychiatrischen und Behinderteneinrichtungen zwischen 1949 und 1990

- Erschienen am 22.03.2018 - Presemitteilung 046/2018

Die Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe für das Land Brandenburg hat vor knapp einem Jahr ihre Arbeit in Potsdam aufgenommen. Dorthin können sich Menschen wenden, die als Minderjährige in der Bundesrepublik bis 1975 und in der DDR bis 1990 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfuhren. Während eines Besuches sagte Sozialstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt: „Wir können erlebtes und erlittenes Unrecht nicht ungeschehen machen. Aber wir können über die Geschehnisse in den betroffenen Einrichtungen sprechen und damit die Missstände und Versäumnisse der Vergangenheit thematisieren und deutlich machen. Und wir können Menschen, die noch immer unter den Folgen leiden, unterstützen und ihnen Hilfe zukommen lassen.“

Ziele der Stiftung sind

  • Anerkennung von Leid und Unrecht der Betroffenen
  • Bewältigung heute noch bestehender Folgewirkungen durch Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen
  • Öffentliche Anerkennung der damaligen Verhältnisse und Geschehnisse und deren wissenschaftliche Aufarbeitung

In der Bundesrepublik waren in der Zeit zwischen 1949 und 1975 ca. 116.100, in der DDR zwischen 1949 und 1990 rund 139.900 Mädchen und Jungen in stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Behindertenhilfe. Für das Land Brandenburg wird von ca. 2.000 Betroffenen ausgegangen.

Bisher haben sich 618 betroffene Männer und Frauen bei der Anlauf- und Beratungsstelle des Landes Brandenburg, die bei der Aufarbeitungsbeauftragten angebunden ist, angemeldet. Mit 191 von ihnen wurde bereits ein Beratungsgespräch geführt, 152 haben eine Geldpauschale erhalten. Fast alle der Unterstützten litten unter psychischer, viele auch unter körperlicher Gewalt. Diese reichte von Fixierungen über Isolierung in dunklen Räumen bis hin zu Kaltwassertauchen und Schlägen. Den meisten Kindern und Jugendlichen blieb eine pädagogische Förderung vorenthalten, ein Teil der Betroffenen bekam keine Schulbildung, obwohl die persönlichen Voraussetzungen dazu vorhanden waren. Die Betroffenen leiden bis heute unter den Folgen der damaligen Unterbringung. Hospitalisierungsschäden, Nebenwirkungen der hoch dosierten Medikamente und schwere psychische Belastungen gehören dazu.

Die Aufarbeitungsbeauftragte, Dr. Maria Nooke, sagte anlässlich des einjährigen Bestehens der Anlaufstelle: „Viele Betroffene belastet im Vorfeld des persönlichen Beratungsgespräches, sich die erfahrenen Leiden in Erinnerung zu rufen. Deshalb schaffen die Beraterinnen und Berater eine Atmosphäre des Vertrauens und Verstehens. Die meisten Betroffenen fühlen sich durch die Hilfe erstmalig mit ihren Erfahrungen wahr- und ernst genommen.“

In der Potsdamer Anlauf- und Beratungsstelle werden den Betroffenen mit Wohnsitz im Land Brandenburg persönliche Beratung und Hilfe angeboten. Zudem können sie eine einmalige pauschale Geldleistung zur Verbesserung der Lebenssituation sowie Rentenersatzleistungen erhalten. Anmeldeschluss für Hilfen ist der 31. Dezember 2019.

Die telefonischen Sprechzeiten sind:

Dienstag, Donnerstag, Freitag     9 bis 13 Uhr
Donnerstag                                   13 bis 17 Uhr

Adresse:   Friedrich-Engels-Str. 92/ Am Stellwerk 1, 14473 Potsdam
Telefon:    0331 237 292 60
Fax:           0331 237 292 66
E-Mail:      anerkennung.hilfe@lakd.brandenburg.de
Internet:   www.aufarbeitung.brandenburg.de,
Internet:   www.stiftung-anerkennung-hilfe.de

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Ident-Nr
046/2018
Datum
22.03.2018
Rubrik
Soziales