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Golze: Herausforderung wurde angenommen - Zuwanderung große Chance für Brandenburg

- Erschienen am 22.03.2016 - Pressemitteilung 043/2016

Sozialministerin Diana Golze hat das Kabinett heute über die aktuelle Situation der Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen im Land Brandenburg informiert. Derzeit sind rund 22.530 Asylsuchende in Brandenburgs Kommunen untergebracht. Davon leben knapp 10.000 in Gemeinschaftsunterkünften, 4.200 in Wohnungsverbünden, 5.300 in Wohnungen und 3.000 in Notunterkünften. In den ersten beiden Monaten dieses Jahres haben die Kommunen rund 3.700 Asylsuchende aufgenommen.

Ministerin Golze betonte: „Die hohe Zahl der Flüchtlinge stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Zuwanderung ist aber auch ‎eine Chance. Entscheidend ist die erfolgreiche Integration. Hierfür ist im vergangenen Jahr sehr viel in Brandenburg erreicht worden. Der Dank der Landesregierung gilt allen Beteiligten in den Verwaltungen, Institutionen und Verbänden und natürlich den unzähligen freiwilligen Helfern“, sagte Golze nach der Kabinettssitzung. Dabei hatte sie ein Informationspapier www.masgf.brandenburg.de/info/integration-masgf mit den wichtigsten Maßnahmen des Ministeriums zur Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden vorgestellt. Golze sagte weiter: „Integration ist eine Querschnittsaufgabe, die Land, Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Sozialpartner nur gemeinsam bewältigen können. Ein wichtiger Schritt war die Novellierung des Landesaufnahmegesetzes. Damit werden die Aufnahme und die Versorgung von Flüchtlingen deutlich verbessert. Jetzt werden wir das Landesintegrationskonzept überarbeiten und an die neue Situation anpassen. Ein stabiles Fundament unserer Integrationspolitik sind neben den öffentlichen Verwaltungen auch die vielen Willkommensinitiativen und die sehr verlässlichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die sich tagtäglich für die Integration der Flüchtlinge einsetzen.“

Sprache: Das Land unterstützt mit dem Förderprogramm „Deutsch für Flüchtlinge in Brandenburg“ Ausländerinnen und Ausländer, die bislang nicht an den vom Bund finanzierten Integrationskursen teilnehmen dürfen, beim Erlernen der deutschen Sprache. Für diese freiwillige Leistung des Landes stehen für 2015 und 2016 zwei Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Landesweit können 900 bis zu 1.000 Asylsuchende und Geduldete an diesem Programm teilnehmen. Zum Juli wird das Programm um weitere vier Millionen Euro aufgestockt und bis Ende 2017 verlängert. Ministerin Golze verwies darauf, dass Brandenburg mit diesem Angebot Vorreiter ist und das einzige Bundesland, das Flüchtlingen die Teilnahme an Sprachkursen mit ESF-Mitteln ermöglicht. Die Nachfrage ist sehr groß. Solange der Bund nicht ein Gesamtkonzept zur Sprachförderung von Asylsuchenden und Flüchtlingen aufgelegt hat, wird das Landesprogramm künftig gebraucht. Deshalb ist die geplante Verlängerung so wichtig. Golze: „Angesichts der Flüchtlingszahlen und mit Blick auf die begrenzten ESF-Mittel ist aber auch klar, dass nicht allen Flüchtlingen in Brandenburg ein qualifiziertes Deutschkursangebot gemacht werden kann. Die von den Ländern vom Bund geforderte Öffnung der Integrationskurse auch für Asylsuchende und Geduldete wäre ein wichtiger Beitrag zu einer gerechteren finanziellen Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern.“

Ausbildung: Das Arbeitsministerium wird künftig junge Flüchtlinge bei der Ausbildung stärker unterstützen. Derzeit wird das Landesfachkonzept für die „Assistierte Ausbildung“ vorbereitet. Der Bund hat mit der Assistierten Ausbildung ein Modell der kooperativen Ausbildung geschaffen, das auch für die Berufsvorbereitung und Ausbildung von Flüchtlingen genutzt werden kann. Der Bund eröffnet den Ländern die Möglichkeit, durch eine mindestens 50-prozentige Kofinanzierung die Zielgruppe zu erweitern und zusätzliche Plätze zu schaffen. Dieses Angebot will Brandenburg für die Integration junger Flüchtlinge in den Ausbildungsmarkt nutzen. Für das neue Vorhaben wurden im Nachtragshaushalt 2016 zusätzlich 320.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Unterstützung von Initiativen: Die Landesregierung fördert seit August des Vorjahres Willkommensinitiativen mit jeweils bis zu 1.000 Euro. Bis Jahresende wurden vom Sozialministerium 130 Anträge von 127 verschiedenen Initiativen bzw. Projektträgern mit einer Gesamtsumme von rund 115.000 Euro bewilligt. In diesem Jahr sind dafür im Haushalt der Landesintegrationsbeauftragten weitere 160.000 Euro veranschlagt. Der Förderbetrag je Initiative wurde auf 1.500 Euro angehoben. 28 Anträge wurden 2016 bereits bewilligt.

Gewaltschutz: Mit der höheren Zahl von Flüchtlingen sind auch der Bedarf und die Anforderungen an den Gewaltschutz von Flüchtlingsfrauen gestiegen. Die Anfragen an Frauenhäuser durch gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder mit Flüchtlingsstatus stellen diese vor enorme neue Herausforderungen. Durch die Einrichtung einer gemeinsamen Koordinierungsstelle für alle Zufluchts- und Beratungsangebote (Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen, ambulante Beratungsangebote) soll das Angebot besonders für Frauen und Kinder mit Flüchtlingsstatus verbessert werden. Für die Errichtung dieser Koordinierungsstelle stehen 2016 bis zu 37.500 Euro zur Verfügung.

Das Sozialministerium hatte 2015 eine Koordinierungsstelle zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen eingerichtet. Sie ist die Ansprechpartnerin für Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden in allen flüchtlingspolitischen Fragen. Die Kommunikation und die Abstimmungsprozesse zwischen Land und Kommunen wurden verbessert. Zudem steht die Koordinierungsstelle auch kommunalen Spitzenverbänden, Wohlfahrtsverbänden und Initiativen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Kommunikationswege innerhalb der Landesregierung wurden mit der neuen Interministeriellen Arbeitsgruppe „Integration“ verbessert. Diese tagt seit Anfang des Jahres regelmäßig und wird vorrangig das Landesintegrationskonzept weiterentwickeln.

Pressemitteilung zum Download als PDF-Datei

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Ident-Nr
043/2016
Datum
22.03.2016
Rubrik
Soziales