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Kabinett beschließt Initiative für mehr Beschäftigung von Schwerbehinderten in Landesverwaltung – gesetzliche Quote weiter erfüllt

- Erschienen am 22.01.2021 - Pressemitteilung 042/2021

Das Kabinett hat gestern beschlossen, noch in dieser Legislaturperiode eine Initiative zur Steigerung der Beschäftigungsquote von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellte Menschen in der Landesverwaltung zu entwickeln und zu starten. Für die Umsetzung des Beschlusses soll die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen eine abgestimmte Konzeption vorlegen.

Das Land Brandenburg erfüllt weiter die erforderliche Quote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen: in den Jahren 2018 und 2019 waren in der Landesverwaltung 2990 bzw. 3.029 von insgesamt 51.987 bzw. 52.146 Stellen mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen besetzt. Das entsprach einer Quote von 5,75 Prozent im Jahr 2018 und 5,8 Prozent im Jahr 2019. Das geht aus der aktuellen Übersicht des Sozialministeriums hervor. Die gesetzliche Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen liegt bei fünf Prozent.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Die Erfüllung des gesetzlichen Mindeststandards ist gut, aber nicht gut genug, denn Teilhabe am Arbeitsmarkt ist ein Grundrecht. Ich freue mich deshalb, dass sich das Kabinett zu einer weiteren Steigerung der Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung bekennt. So setzen wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages um und das Land kann seiner Vorbildfunktion für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weiter nachkommen.“

Janny Armbruster, Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen: „Es muss Ziel sein, nicht nur in der Landesverwaltung mehr Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu beschäftigen. Die im Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket angestrebte Quote von mindestens 6,5 Prozent sollte unser Maßstab für die weitere Arbeit der Regierungskoalition sein. Dafür braucht es verbindlichere Regeln für Einstellung, Aus- und Fortbildung sowie Beschäftigung dieser Menschen. Ich stelle mich gern diesem Auftrag und hoffe, dass das Land mit seiner Initiative und den entsprechenden Maßnahmen auch Vorbild für andere Arbeitgeber sein wird.“

In Deutschland müssen private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen besetzen. Wer diese Quote nicht erfüllt, muss für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine monatliche Ausgleichsabgabe zahlen. In Brandenburg kommen jährlich rund 12 Millionen Euro durch die Ausgleichsabgabe zusammen. Mit dem Geld werden wiederum Betriebe bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung unterstützt.

Das MSGIV erstellt alle zwei Jahre einen Bericht zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung.

Schwerbehindert sind Personen, die mindestens einen Grad der Behinderung von 50 haben. Behinderte Menschen mit einem festgestellten Grad von weniger als 50, aber mindestens 30 können gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen Arbeitsplatz nicht behalten oder erlangen können. Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen können während der Zeit einer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, auch wenn der Grad ihrer Behinderung weniger als 30 beträgt.