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COVID-19: 673 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 14.690 – Bisher insgesamt 55.573 Impfungen

- Erschienen am 22.01.2021 - Pressemitteilung 043/2021

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 673 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 64.482 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 22.01.2021, 08:00 Uhr). Aktuell werden 1.021 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt; davon befinden sich 225 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 157 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 47.738 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+1.178 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 14.690 (-542).

Die Zahl der bisher im Land Brandenburg durchgeführten Corona-Schutzimpfungen liegt bei insgesamt 55.573 (+4.598 im Vergleich zum Vortag, Gesamtzahl kumulativ ab dem 27.12.2020, Stand: 21.01.2021). Diese Gesamtzahl enthält 54.450 Erstimpfungen und 1.123 Zweitimpfungen.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 22.01., 08:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+44

3.507

110,7

126 (+2)

Brandenburg a. d. H.

+13

1.214

135,8

40 (+2)

Cottbus/Chóśebuz

+47

3.698

301,0

124 (+1)

Dahme-Spreewald

+54

4.237

200,2

134 (+2)

Elbe-Elster

+0

4.186

217,0

123 (+0)

Frankfurt (Oder)

+0

1.256

128,1

50 (+0)

Havelland

+37

3.349

135,0

75 (+3)

Märkisch-Oderland

+38

4.153

104,7

182 (+1)

Oberhavel

+43

4.367

267,7

97 (+1)

Oberspreewald-Lausitz

+42

4.576

234,1

170 (+4)

Oder-Spree

+45

4.951

132,5

212 (+2)

Ostprignitz-Ruppin

+71

2.544

389,4

56 (+8)

Potsdam

+45

4.681

128,1

171 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+35

4.988

242,9

107 (+2)

Prignitz

+40

1.776

257,4

76 (+1)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+56

4.824

364,9

140 (+5)

Teltow-Fläming

+8

4.046

182,4

94 (+2)

Uckermark

+55

2.129

233,7

77 (+1)

Brandenburg gesamt

+673

64.482

201,0

2.054 (+37)

 

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Hinweise zu Genesenen: Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.