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Arbeitsministerin Diana Golze: Neue Richtlinie zur Förderung von Sozialbetrieben in Kraft

- Erschienen am 21.12.2016 - Pressemitteilung 202/2016

Der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit ist ein Schwerpunkt der Brandenburger Arbeitsmarktpolitik. Um sie zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut im Land Brandenburg zu leisten, hat das Arbeitsministerium jetzt die „Richtlinie zur Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben im Land Brandenburg“ aufgelegt. Die Anträge auf Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) können in Kürze über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Arbeitsministerin Diana Golze: „Sozialbetriebe geben ehemaligen Langzeitarbeitslosen, die aus den unterschiedlichsten Gründen (noch) nicht in den regulären Arbeitsmarkt vermittelt werden können, eine Perspektive. Das wollen wir unterstützen. Ziel ist es, besonders benachteiligte Langzeitarbeitslose in einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung Schritt für Schritt für den regulären Arbeitsmarkt vorzubereiten.“

Mit der Richtlinie können Personalausgaben für sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung der eingestellten Langzeitarbeitslosen zu 100 Prozent aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Das geförderte Personal soll dazu beitragen, Produktivitätseinschränkungen und Vermittlungshemmnisse der Beschäftigten abzubauen und ihre Integration in den regulären Arbeitsmarkt vorzubereiten.

Diana Golze: „Mit dieser Förderung unterstützen wir nicht nur die fachliche Anleitung zu verschiedenen Abläufen im Arbeitsprozess. Es geht auch um Hilfestellung jenseits des Arbeitslebens, beispielsweise um Begleitung beim Besuch einer Schuldnerberatungsstelle. Aber auch bei Bewerbungen kann und soll geholfen werden. Immer mit dem Ziel, dass langzeitarbeitslose Frauen und Männer eine reguläre Beschäftigung finden.“

Bezogen auf die ehemaligen Langzeitarbeitslosen ergeben sich für die Sozialbetriebe im Rahmen dieser Förderrichtlinie folgende Aufgaben: Bereitstellung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, Organisation von Betreuungs- und Trainingsmöglichkeiten im Rahmen des Wirtschaftsbetriebes, Einbindung in die Herstellungsprozesse von marktfähigen Produkten und/oder Dienstleistungen, Beseitigung bzw. Reduzierung von individuellen Vermittlungshemmnissen sowie Unterstützung bei der Integration in den regulären Arbeitsmarkt.

Die Richtlinie kann über die Webseite der ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH abgerufen werden.

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Ident-Nr
202/2016
Datum
21.12.2016