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COVID-19: 1.459 neue Fälle in Brandenburg

- Erschienen am 21.11.2021 - Presemitteilung 642/2021

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 1.459 erhöht. So sind insgesamt 154.772 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 21.11.2021, 00:00 Uhr, Quellen: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 124.100 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 26.600 (Vorwoche: rund 16.100).

Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten: Aktuell werden 444 Personen mit einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 86 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 77 beatmet werden (Stand 20.11.2021, Quelle: IVENA). Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 3,95 (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner). Landesweit sind 8,4 Prozent der theoretisch maximal verfügbaren Intensivbetten (1.032) in Krankenhäusern mit COVID-19-Patienten belegt. Der Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten an der Zahl der aktuell tatsächlich betreibbaren Intensivbetten liegt bei 12,1 Prozent.

Sieben-Tage-Inzidenz: Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 559,5 (Vorwoche: 359,3; Sieben-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte: siehe Tabellen auf Seite 2).

COVID-19-Impfungen: In Brandenburg sind 1.612.039 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 63,7 Prozent), 1.557.686 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote vollständig geimpft: 61,5 Prozent). Seit Beginn der Impfkampagne wurden in Brandenburg insgesamt 3.191.175 COVID-19-Impfungen verabreicht. Das sind 16.833 Impfungen mehr als am Vortag gemeldet und 63.248 mehr im Vergleich zur Vorwoche. Darüber hinaus haben in Brandenburg bislang insgesamt 126.487 Personen eine Auffrischungsimpfung erhalten (Stand: 18.11.2021, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung).

Reproduktionszahl: Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 1,15 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 18.11.2021). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu.

Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg

Landkreis / kreisfreie Stadt

Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 21.11., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+71

8.757

365,1

684

257 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+0

3.197

345,6

249

96 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+147

8.128

593,8

586

219 (+1)

Dahme-Spreewald

+38

10.405

663,5

1.150

267 (+0)

Elbe-Elster

+237

10.704

1.300,9

1.315

258 (+0)

Frankfurt (Oder)

+45

3.161

538,5

307

113 (+0)

Havelland

+133

8.916

442,6

729

194 (+0)

Märkisch-Oderland

+121

9.819

326,1

643

288 (+0)

Oberhavel

+0

11.839

512,5

1.098

320 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+107

10.495

1.128,3

1.223

265 (+0)

Oder-Spree

+105

11.500

583,5

1.046

326 (+0)

Ostprignitz-Ruppin

+69

5.695

462,5

457

162 (+0)

Potsdam

+66

10.104

361,3

658

250 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+74

11.596

552,4

1.204

226 (+0)

Prignitz

+50

4.370

419,2

319

165 (+0)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+103

10.659

913,2

1.032

231 (+0)

Teltow-Fläming

+93

9.758

430,2

738

222 (+0)

Uckermark

+0

5.669

612,3

724

173 (+0)

Brandenburg gesamt

+1.459

154.772

559,5

14.162

4.032 (+1)

 

Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

Sonntag

21.11.

 

20.11.

 

19.11.

 

18.11.

 

17.11.

 

16.11.

 

15.11.

Sonntag

14.11.

 

13.11.

 

12.11.

Barnim

365,1

344,8

328,3

313,9

281,3

293,6

222,1

232,7

268,0

241,3

Brandenburg a. d. H.

345,6

345,6

304,0

281,8

248,5

222,1

204,1

204,1

204,1

187,4

Cottbus

593,8

488,4

420,5

404,3

349,6

319,2

271,5

259,4

287,8

218,9

Dahme-Spreewald

663,5

714,9

616,8

534,3

517,6

482,4

508,9

497,4

455,2

423,5

Elbe-Elster

1.300,9

1.207,9

1.144,6

1.119,8

994,2

907,2

914,1

869,6

829,0

790,4

Frankfurt (Oder)

538,5

547,2

487,6

403,4

398,1

357,8

352,5

342,0

308,7

338,5

Havelland

442,6

383,1

346,7

329,7

290,8

254,4

278,7

275,1

253,2

257,4

Märkisch-Oderland

326,1

319,0

291,6

242,9

249,0

272,8

262,2

240,4

234,3

233,3

Oberhavel

512,5

512,5

471,4

434,1

314,1

288,0

246,9

220,8

245,5

265,6

Oberspreewald-Lausitz

1.128,3

1.134,7

894,9

848,7

839,5

774,0

712,2

672,5

617,2

510,2

Oder-Spree

583,5

597,4

548,9

517,6

492,0

451,3

387,7

397,2

357,5

343,0

Ostprignitz-Ruppin

462,5

443,3

413,9

408,9

382,6

388,6

374,5

379,5

351,2

362,3

Potsdam

361,3

344,8

354,7

354,2

345,9

321,8

296,5

296,5

308,1

275,7

Potsdam-Mittelmark

552,4

570,3

621,2

585,9

532,2

477,6

381,7

351,5

325,8

253,7

Prignitz

419,2

396,9

375,8

357,4

336,4

279,9

285,2

285,2

257,6

224,7

Spree-Neiße

913,2

949,5

857,4

564,5

561,9

564,5

590,2

519,4

435,4

487,6

Teltow-Fläming

430,2

445,9

398,7

433,1

445,9

448,8

410,4

357,3

313,6

315,4

Uckermark

612,3

612,3

526,8

453,3

448,2

364,5

321,4

321,4

321,4

312,9

Brandenburg gesamt

559,5

552,4

507,1

465,9

433,4

405,6

376,1

359,3

342,7

323,8

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet.

Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.