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Bundesweite Aktion zum Energielabel: 6.400 Elektrogeräte im Brandenburger Einzelhandel überprüft

- Erschienen am 21.10.2016 - Pressemitteilung 166/2016

Ob bei Kühlschränken, Wäschetrocknern oder Fernsehern: Das Energielabel bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf von Elektrogeräten auf einen Blick Angaben zum Stromverbrauch, zur Geräuschentwicklung und z.B. bei Waschmaschinen und Geschirrspülern auch zum Wasserverbrauch. Die Händler von Elektrogeräten sind in der EU verpflichtet, als zusätzliche Information zur Kaufentscheidung Energielabels auf den Geräten gut sichtbar anzubringen. In einer bundesweiten Aktion überprüften alle Länder vom 19. bis zum 23. September 2016, ob diese Kennzeichnungspflicht tatsächlich eingehalten wird. In Brandenburg wurden dabei über 6.400 Elektrogeräte und 72 Händler vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) kontrolliert. Die Ergebnisse liegen nun vor: In Brandenburg gab es bei jedem zweiten kontrollierten Händler Beanstandungen, die Mängelquote bei den Geräten betrug 5 Prozent.

Arbeitsministerin Diana Golze sagte: „Die bundesweite Aktion setzt ein klares Signal für das Energielabel. In Brandenburg konnte das LAVG erreichen, dass die betroffenen Händler die festgestellten Kennzeichnungsmängel umgehend und freiwillig behoben. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass noch zu viele Händler zu leichtfertig mit der Kennzeichnungspflicht umgehen. Hier muss ein Umdenken stattfinden. Händler können sogar noch viel stärker mit der Energieeffizienz der Produkte werben. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher achten sehr darauf, wie sie Strom und Wasser und damit Geld sparen können.“

Verbraucherschutzminister Stefan Ludwig sagte: „Nur mit Hilfe einer deutlichen und leicht verständlichen Produktkennzeichnung haben die Menschen eine echte Wahl. Mit dem Energielabel können Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung darauf achten, wie hoch der Energieverbrauch von Elektrogeräten ist und sich für besonders sparsame Geräte entscheiden. Dank des farbigen Aufklebers lassen sich verschiedene Anbieter leicht miteinander vergleichen. Das hilft der Umwelt, stärkt den nachhaltigen Umgang mit Rohstoffen und kommt damit uns allen zugute. Aus Verbrauchersicht ist es entscheidend, dass Händler die Kennzeichnungspflicht einhalten. Das macht diese Aktion so wichtig.“

In einer bundesweiten Aktion haben die Marktüberwachungsbehörden der Länder im September 2016 fast 115.000 Elektrogeräte und Reifen im Handel auf die Kennzeichnung mit dem sogenannten Energielabel überprüft. Mit dem Energielabel zu den Energieeffizienzklassen von A+++ (sparsamste Modelle) bis G (ineffizientes Model) können Verbraucherinnen und Verbraucher auf einfache Weise den Energieverbrauch und die Leistungsdaten von verschiedenen Produkten vergleichen. Daher sind die Händler in der EU verpflichtet, das Label gut sichtbar an den betroffenen Produkten wie Fernseher, Waschmaschinen, Kühlschränken oder Kfz-Reifen anzubringen.

Bei der Aktion haben die Behörden in ganz Deutschland über 7.500 Kennzeichnungen von Produkten (rund 6,6 Prozent) beanstanden müssen. Dabei fehlten die Energielabel bei Leuchten und Staubsaugern in ca. 10 Prozent der Fälle. Im Bereich der sogenannten „weißen Ware“ (zum Beispiel Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner) betrug die Mängelquote lediglich 3 Prozent. Die Marktüberwachungsbehörden haben bundesweit insgesamt 1.041 Händler kontrolliert. Hierunter befanden sich 349 Elektrofachmärkte, 143 Möbelhäuser, 127 Internethändler und 107 SB-Warenhäuser. Bei fast jedem zweiten Händler haben die Behörden Mängel bei der ordnungsgemäßen Anbringung des Energielabels festgestellt. Diese hohe Quote beruht nach Ansicht der Marktüberwachungsbehörden auf der Vielzahl von unterschiedlichen Gerätemodellen, die die Händler im Angebot haben.

383 der insgesamt 516 in Deutschland beanstandeten Händler haben die festgestellten Mängel umgehend und freiwillig behoben (Quote: 74 Prozent). In den restlichen Fällen sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen. Hierbei wird auch geprüft, ob ein Bußgeldverfahren gegen die Händler eingeleitet werden soll.

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Ident-Nr
166/2016
Datum
21.10.2016