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Familienministerin Golze begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsgeld

- Erschienen am 21.07.2015 - Pressemitteilung 108/2015

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das umstrittene Betreuungsgeld in seiner derzeitigen Form als verfassungswidrig gekippt. Das Gericht folgt damit den Argumenten der Hansestadt Hamburg, die gegen diese Leistung geklagt hatte. Eingeführt wurde das Betreuungsgeld 2013 auf Betreiben von CDU/CSU und FDP. Danach erhalten Eltern, die ihr Kleinkind nicht in eine Kita oder zu einer Tagesmutter schicken, monatlich 150 Euro.

Familienministerin Diana Golze: „Ich freue mich über das Urteil das Bundesverfassungsgerichtes. Es bestätigt mich in meiner Auffassung, dass dieses Betreuungsgeld die völlig falschen Anreize gesetzt hat. Natürlich sollen alle die Wahlfreiheit darüber haben, ob sie ihre Kinder zuhause betreuen oder in eine Kindertagesstätte bringen. Es ist eine große Ungerechtigkeit, der einen Elterngruppe 150 Euro im Monat zu zahlen und andere Eltern über Kitagebühren zur Kasse zu bitten. Der Bund sollte das Geld stattdessen dafür nutzen, unsere Kindertagesstätten noch besser auszustatten. Kita ist Bildung. Darum  sollten wir auch die Wege zu einer Gebührenfreiheit von Kindertagesbetreuung weiter diskutieren. Die für das Betreuungsgeld im Bundeshaushalt bereitgestellten Milliarden sollten deshalb ohne Abstriche in den Bereich der frühkindlichen Förderung fließen.“

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sind nun die Länder am Zug. Während Bayern schon vor der Urteilsverkündung ankündigte, ein  Landesbetreuungsgeld zu erlassen, planen andere Länder den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung. Ministerin Golze: „Aus meiner Sicht ist es notwendig alles dafür zu tun, dass sich Mütter und Väter gleichermaßen um die Betreuung ihrer Kinder kümmern können. Das stärkt vor allem Frauen den Rücken, die in der Arbeitswelt immer noch zu oft wegen der Kinderbetreuung bei Verdienst und Karrierechancen benachteiligt werden. Durch die weitere Verbesserung der Kinderbetreuungsangebote und familienunterstützenden Maßnahmen sollen in Brandenburg noch mehr Mütter die Chance bekommen, ihr ganzes Können im Beruf zu zeigen und sich dennoch liebevoll um die Familie kümmern zu können.“

Das Betreuungsgeld wurde zum 1. August 2013 eingeführt. Es sollte jene Eltern unterstützen, die ihre Kinder nicht in eine Kita geben. Derzeit erhalten mehr als 455.000 Eltern das Betreuungsgeld. In Brandenburg waren es im 1. Quartal 2015 lediglich 2.501 Eltern, die diese Leistung in Anspruch genommen haben. Das Betreuungsgeld beträgt pro Kind monatlich 150 Euro. Die Eltern können die staatliche Leistung vom ersten Tag des 15. Lebensmonats des Kindes bis zum Ende des 36. Lebensmonats beanspruchen.

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Ident-Nr
108/2015
Datum
21.07.2015
Rubrik
Familie