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Golze: Jobcenter brauchen deutlich mehr Geld – Brandenburg startet Initiative im Bundesrat

- Erschienen am 21.01.2018 - Presemitteilung 011/2018

Die Aufgaben der Jobcenter werden immer anspruchsvoller, gleichzeitig kürzt der Bund ihnen seit Jahren die Mittel. Die Jobcenter sind nicht nur für Leistungen zur Grundsicherung wie Arbeitslosgeld II, Sozialgeld oder Bedarfe für Unterkunft und Heizung zuständig, sondern sie sollen sich noch stärker um die Beratung und Vermittlung zum Beispiel von Langzeitarbeitslosen kümmern. Das ist eine wichtige, aber auch sehr zeit- und personalintensive Aufgabe. Arbeitsministerin Diana Golze fordert: „Damit die Jobcenter ihre Aufgaben auch weiterhin gut bewältigen können, müssen sie vom Bund deutlich mehr Geld sowohl für Personal als auch für die Umsetzung von Förderprogrammen bekommen. Dafür wird sich Brandenburg im Bundesrat weiter einsetzen.“

Das Kabinett hat der Bundesratsinitiative „Aufgabengerechte Mittelausstattung der Jobcenter zur Umsetzung des SGB II“ von Arbeitsministerin Golze zugestimmt. Brandenburg will das Thema als Entschließung auf die Tagesordnung des Bundesrates einbringen – voraussichtlich zur Sitzung am 2. Februar 2018.

Mit der Initiative wird ein Beschluss der 94. Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder aufgegriffen. Bei der Fachministerkonferenz, die am 6. und 7. Dezember 2017 in Potsdam stattfand, haben die Länder einstimmig festgestellt, dass insbesondere für eine erfolgreiche Integration von Langzeitarbeitslosen und für die berufliche Eingliederung von geflüchteten Menschen eine aufgabengerechte Mittelausstattung für die Jobcenter sichergestellt werden muss.

Arbeitsministerin Golze: „Die Bundeskanzlerin verspricht bereits Vollbeschäftigung, setzte aber in der Arbeitspolitik knallhart den Rotstift an. Wir kritisieren, dass der Bund Investitionen in aktive Fördermaßnahmen für Arbeitslose sowie die Mittel für die Verwaltungskosten der Jobcenter wiederholt drastisch gekürzt hat. Damit wird die Handlungsfähigkeit der Jobcenter bei der Gestaltung und Umsetzung der verschiedenen Förderprogramme massiv eingeschränkt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen. Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitslose, Alleinerziehende und Geflüchtete brauchen bei der Vermittlung in Arbeit intensive Unterstützung. Die künftige Bundesregierung muss die Mittelansätze, die den Jobcentern für Leistungen der Eingliederung in Arbeit sowie für die Verwaltungskosten zur Verfügung gestellt werden, grundsätzlich überprüfen, und endlich für einen aufgabengerechten und auskömmlichen Haushaltsansatz sorgen.“

Im Bundeshaushalt 2018 wurden die Mittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ im Vergleich zu 2017 bundesweit um mehr als 250 Millionen Euro gekürzt. Auch für die Verwaltungskosten stehen den Jobcentern deutlich weniger Gelder zur Verfügung: im aktuellen Bundeshaushalt sind es rund 600 Millionen Euro weniger als die Ist-Ausgaben des Jahres 2016 betrugen.

Aus diesem Grund müssen seit Jahren nahezu alle Jobcenter in Deutschland notgedrungen zur Deckung ihrer Verwaltungskosten Mittel aus dem Eingliederungsbudget umschichten. Gelder, die dann bei der Vermittlung von Arbeitsuchenden fehlen.

Golze: „Die Umschichtungen in den Verwaltungshaushalt führen dazu, dass die für die Integration von arbeitslosen Menschen vorgesehenen Finanzmittel faktisch gekürzt werden. Dieser Zustand ist angesichts der Herausforderungen, vor denen die Jobcenter stehen, nicht länger hinnehmbar! Die Arbeitswelt ändert sich durch den digitalen Wandel rasant. Die Anforderungen an die Beschäftigten steigen. Wenn wir Arbeitsuchenden, Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten eine echte berufliche Perspektive bieten wollen, dann müssen wir noch viel stärker in Qualifizierung und Weiterbildung investieren.“

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) fasste bereits in den Jahren 2012 bis 2015 diverse Beschlüsse, mit denen die Bundesregierung zur auskömmlichen Ausstattung sowohl des Verwaltungskostenbudgets als auch des Eingliederungstitels aufgefordert wurde. Die ASMK-Beschlüsse sind im Internet eingestellt: https://asmkintern.rlp.de/de/beschluesse/