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Auch und gerade in schwieriger Zeit: Arbeit der Verbraucherzentrale ist unverzichtbar

- Erschienen am 20.12.2021 - Presemitteilung 704/2021
Ministerin mit Vorstand und Geschäftsführung der VZB

Im Rahmen des heutigen Jahresgesprächs mit der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher dem Vorstand und der Geschäftsführung der VZB den Bescheid für die institutionelle Förderung im Jahr 2022 mit Landesmitteln in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro übergeben. Damit steht die Verbraucherzentrale den Brandenburgerinnen und Brandenburgern weiterhin als kompetente Anlaufstelle in allen Verbraucherfragen niedrigschwellig zur Verfügung.

Die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale durch das Land sichert die Beratung in den Beratungsstellen vor Ort, per E-Mail, Video oder am Telefon ab. Bei Bedarf werden kollektive Verbraucherinteressen auch in Rechtsstreitigkeiten vertreten. Die allgemeinen Rechtsberatungen stehen auch in 2022 im Mittelpunkt der Tätigkeit der Verbraucherberaterinnen und -berater.

„Eine gute Erreichbarkeit der Verbraucherzentrale über alle gängigen Kanäle ist für die Ratsuchenden im Land gerade auch in diesen schwierigen Zeiten wichtig. Die Verbraucherzentrale ist eine unverzichtbare Partnerin bei der Umsetzung der verbraucherpolitischen Strategie des Landes“, so Ministerin Nonnemacher.

Zu den Beratungsschwerpunkten gehören digitale Medien wie Internet, Telekommunikation oder Urheberrecht, Finanzdienstleistung und Energieeinsparung sowie unterschiedlichste Aspekte in der Reiserechtsberatung. Die individuelle Beratung ist Kern der Verbraucherarbeit in Brandenburg, die nur durch die Förderung des Ministeriums von der Verbraucherzentrale realisiert werden kann. Unter Corona-Bedingungen wurden Beratungsformate angepasst und gerade die digitale Beratung gestärkt. Dieser Prozess soll in 2022 fortgesetzt werden. So ist, wenn die Pandemielage es erlaubt, im kommenden Jahr ein weiteres Beratungsmobil im Süden des Landes unterwegs (Digimobil II).

Bei dem Treffen würdigte Ministerin Nonnemacher die bisherige Arbeit und das große Engagement des ehrenamtlichen Vorstands und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentrale und dankte für die gute Arbeit.

Weitere Förderbescheide übergeben

Ministerin Nonnemacher übergab heute auch einen mehrjährigen Förderbescheid für das Projekt „Verbraucherarbeit im Bereich Lebensmittel und Ernährung“. Damit wird dieses Projekt für die nächsten drei Jahre mit einer Fördersumme von jährlich 190.000 € auf eine planungssichere Grundlage gestellt. Im Rahmen dieses Projekts werden Verbraucherinnen und Verbraucher über eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung informiert und beispielsweise auch Marktchecks durchgeführt, um die Transparenz über das Angebot an Lebensmitteln für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Förderung eines bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Essenangebotes in Schulen gelegt, hierbei erfolgt eine enge Kooperation mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung. Erkenntnisse aus dem Projekt fließen in den Prozess der Erarbeitung der Ernährungsstrategie ein.

Darüber hinaus werden vom Verbraucherschutzministerium seit 2021 zwei weitere Projekte bis Ende 2024 gefördert. Mit dem Projekt „Eine für alle – besserer Verbraucherschutz mit Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung“ soll der kollektive Rechtsschutz für Brandenburger Verbraucherinnen und Verbraucher nachhaltig gestärkt werden. Das Projekt Smart Surfer – Mehr Teilhabe durch digitalen Verbraucherschutz fördert die digitale und Medienkompetenz von verletzlichen Verbrauchergruppen (ältere Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen).

Mehr: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de