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Arbeitsschutz: Jahresbericht 2016 veröffentlicht / 20 Jahre Arbeitsschutzgesetz – Golze: Sicherheit und Gesundheit bei Arbeit von großer Bedeutung

- Erschienen am 20.12.2017 - Pressemitteilung 205/2017

Das Arbeitsministerium hat den Arbeitsschutz-Jahresbericht 2016 für das Land Brandenburg veröffentlicht. Er steht ganz im Zeichen des Jubiläums „20 Jahre Arbeitsschutzgesetz“: Am 21. August 1996 trat in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz in Kraft. Arbeitsministerin Diana Golze sagte heute in Potsdam: „Das Arbeitsschutzgesetz schuf erstmals ein einheitliches Arbeitsschutzrecht für alle Beschäftigten in allen Tätigkeitsbereichen in Deutschland. Mit der Umsetzung der europäischen Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie wurde eine wichtige Weichenstellung in Richtung eines modernen, auf Prävention ausgerichteten Arbeitsschutzverständnisses vollzogen. In den vergangenen 20 Jahren haben sich damit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten über alle Branchen hinweg deutlich verbessert.“

Im Jahr 2016 gab es im Land Brandenburg insgesamt 25.970 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Die Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je 1.000 Erwerbstätige ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Punkte auf 23,6 gesunken – bundesweit sind es 22,0. Es gab 13 tödliche Arbeitsunfälle (2015: 11, 2014: 18).

Im 20-Jahres-Rückblick ist die Zahl der Arbeitsunfälle sowohl bundes- als auch landesweit deutlich gesunken, obwohl gleichzeitig die Zahl der Erwerbstätigen gestiegen ist. In Brandenburg ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle seit 1997 zunächst von 54.710 auf einen Tiefstand von 24.210 im Jahr 2009 kontinuierlich gefallen; seitdem bewegt sie sich in einem Bereich zwischen 24.500 bis 27.500 Arbeitsunfällen pro Jahr.

Arbeitsministerin Golze sagte: „Die Zahl der Arbeitsunfälle hat sich seit 1997 fast halbiert, obwohl immer mehr Menschen eine Beschäftigung haben. Das haben wir zu einem Großteil dem ganzheitlichen und systematischen Arbeitsschutzansatz im Arbeitsschutzgesetz zu verdanken. Dank der neuen Rechtslage, aber auch dank der Arbeit unserer Arbeitsschutzabteilung im zuständigen Landesamt fand ein Umdenken sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den Beschäftigten statt. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz haben heute einen viel größeren Stellenwert. Arbeitgebern ist bewusst geworden, dass das Thema Fachkräftesicherung ganz eng mit dem Thema Arbeitsschutz verbunden ist. Die beste Ausbildung und eine hohe Qualifikation nutzen wenig, wenn die Beschäftigten wegen schlechter Arbeitsbedingungen ihr Leistungsvermögen nicht ausschöpfen können oder sogar am Arbeitsplatz krank werden.“

Golze betonte aber: „Die Arbeitswelt ändert sich rasant. Sie wird immer digitaler und schneller. Das stellt den Arbeitsschutz vor neue, sehr große Herausforderungen. Die Arbeitsanforderungen für Beschäftigte verlagern sich zunehmend von physischen Belastungen zu psychischen Belastungen. Es ist nicht nur die ständige Erreichbarkeit und E-Mail-Flut, die vielen zu schaffen macht. Auch das Bedienen von Maschinen und technischen Anlagen wird immer komplexer und anspruchsvoller. Das bedeutet, dass das Arbeitsschutzgesetz mit dem Wandel der Arbeitswelt Schritt halten muss.“

Im Jahr 2016 kontrollierte die Abteilung Arbeitsschutz im Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) landesweit 3.733 Betriebsstätten und 2.030 Baustellen. Insgesamt wurden dabei 17.487 Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen ermittelt und die Beseitigung der festgestellten Gefährdungen veranlasst.

Das LAVG wurde Anfang 2016 neu gegründet. Die Abteilung Arbeitsschutz des LAVG ist im Land Brandenburg die für den Vollzug der staatlichen Vorschriften auf den Feldern der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie der sicheren Technikgestaltung zuständige Behörde. Sie berät und überwacht die Betriebe bei der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften und vollzieht den Arbeitsschutz vor Ort.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und informieren Arbeitgeber, Bauherren, Anlagenbetreiber und Betriebs- und Personalräte. Bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften nehmen sie Beschwerden u.a. von Beschäftigten auf und sorgen für einen rechtskonformen Zustand. Weitere Informationen auf der Internetseite www.lavg.brandenburg.de.