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Ferienzuschüsse für Familien mit geringem Einkommen

- Erschienen am 20.05.2018 - Presemitteilung 073/2018

Das Familienministerium unterstützt auch in diesem Jahr Familien mit geringem Einkommen aus Brandenburg bei ihrem Urlaub. Die Ferienzuschüsse betragen acht Euro pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied. Familienministerin Diana Golze: „Gerade für Kinder ist eine Reise in der Ferienzeit besonders wertvoll. Die gemeinsamen Erlebnisse mit der Familie stärken sie. Und sie können sich nach den Ferien mit ihren Freunden über die neuen Erfahrungen austauschen. Jede Reise kostet aber Geld. Nicht alle können sich einen Urlaub leisten. Das betrifft vor allem Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Ausruhen, Spaß haben und gemeinsam Neues entdecken – das wollen wir unterstützen.“ Für die Ferienzuschüsse stehen für 2018 im Landeshaushalt 300.000 Euro zur Verfügung.

Im vergangenen Jahr profitierten über 1.600 brandenburgische Familien mit über 3.300 Kindern von dem Angebot. Rund 930 Anträge wurden Alleinerziehenden bewilligt. Die Ferienzuschüsse gibt es in Brandenburg seit über 20 Jahren.

Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können Zuschüsse erhalten. Die Reise soll mindestens fünf und darf höchstens 14 Tage dauern. Die Förderung muss mindestens acht Wochen vor Reiseantritt beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) beantragt werden. Die Nachfrage nach den Ferienzuschüssen ist jedes Jahr sehr groß. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Der Urlaub kann zum Beispiel in Familienferienstätten verbracht werden, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen. Nähere Informationen zu den bundesweit über 60 Familienferienstätten sind im Katalog „Urlaub mit der Familie“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung und unter www.urlaub-mit-der-familie.de zu finden. Aber auch jede andere finanziell angemessene Ferienunterkunft kann gewählt werden. Aufenthalte bei Verwandten können nicht gefördert werden.

Alle Informationen zu den Förderbedingungen und Antragsformulare gibt es beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Dezernat 53, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus bzw. im Internet unter www.lasv.brandenburg.de.