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Sozialministerin Golze: Gesundheitskarte für Asylsuchende zügig einführen

- Erschienen am 20.02.2015 - Pressemitteilung 023/2015

In der kommenden Woche setzt das Bundesgesundheitsministerium das Gespräch mit den Ländern über die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchende fort. Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze fordert: „Die medizinische Versorgung von Asylsuchenden muss in Deutschland dringend verbessert werden. Hier darf der Bund die Länder und Kommunen nicht länger alleine lassen. Der Bund muss sich stärker an den Kosten beteiligen. Und er muss den Ländern die unkomplizierte Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende ermöglichen.“ Vor dem Bund-Länder-Gespräch verständigte sich Diana Golze mit Frank Michalak, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordost, über eine mögliche Einführung einer Gesundheitskarte im Land Brandenburg.

Ministerin Golze sagt weiter: „Wir knüpfen große Erwartungen an das Gespräch im Bundesgesundheitsministerium. Bislang will der Bund lediglich die Impfkosten übernehmen – das reicht aber bei weitem nicht aus. Der Bund muss in Zukunft die Kosten für die medizinische Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen ganz übernehmen oder sich zumindest in einem nennenswerten Umfang beteiligen. Außerdem wollen wir die Gesundheitskarte für Asylsuchende in Brandenburg so schnell es geht einführen. Dabei haben wir großes Interesse an einer bundeseinheitlichen Regelung. Dies nicht nur im Interesse der Menschen, die aus ihrer Heimat vor Krieg und Gewalt fliehen mussten, sondern auch im Interesse der Kommunen. Sie können mit der Einführung der Gesundheitskarte Verwaltungskosten einsparen, da für die Abrechnung und Verwaltung dann eine Krankenkasse zuständig wäre und der bürokratische Mehraufwand in den Sozialbehörden entfällt.“

Frank Michalak, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordost, betont: „Die Bundesregierung tauscht sich derzeit mit den Bundesländern über verschiedene Optionen zur Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung für Asylbewerber in Deutschland aus. Unter dem Vorbehalt bundeseinheitlicher und weitergehender Neuregelungen unterstützen wir als regionale Krankenkasse nach wie vor auch länderspezifische Vereinbarungen. Um den asylsuchenden Menschen mit einer Krankenversicherungskarte unbürokratisch zu helfen, setzt die AOK Nordost auf einen einheitlichen Rahmenvertrag mit dem Land Brandenburg. Die AOK würde die Abrechnung als Auftragsgeschäft für die Kommunen übernehmen. Menschen, die bisher schwer Zugang zu medizinischer Behandlung erhalten und sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, würde dadurch ganz konkret geholfen und die Kommunen entlastet.“

Bislang müssen Asylsuchende vor dem Arztbesuch jede Behandlung bei den Sozialbehörden extra beantragen. Erklärtes Ziel der rot-roten Landesregierung ist es, Asylsuchende in das System der gesetzlichen Krankenversicherung einzugliedern und eine elektronische Gesundheitskarte in Brandenburg einzuführen, mit denen Asylsuchende ganz normal zum Arzt gehen können.

Golze betonte: „Wir werden nicht ewig auf eine Entscheidung des Bundes warten. Falls es absehbar zu keiner bundeseinheitlichen Lösung kommt, werden wir gemeinsam mit den Krankenkassen und den Kommunen eine Lösung für Brandenburg finden. Dazu haben wir bereits konkrete Gespräche mit der AOK Nordost zu einem notwendigen Rahmenvertrag geführt. Jetzt werden wir mit den Kommunen und der AOK Nordost in intensiven Gesprächen alle notwendigen Details und das weitere Verfahren beraten.“

Am 28. November 2014 hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 6. November 2014 beschlossenen Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zugestimmt. Dabei hat der Bund unter anderem zugesagt, in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Gesetzesänderung des Asylbewerberleistungsgesetzes auf den Weg zu bringen, die es auch den Flächenländern ermöglicht, eine Gesundheitskarte für Asylsuchende und Flüchtlinge einzuführen. Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist aber nicht vor dem Sommer zu rechnen.

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Ident-Nr
023/2015
Datum
20.02.2015
Rubrik
Gesundheit , Soziales