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Arbeitsministerin Golze: Bundesregierung muss neue Arbeitsstättenverordnung unverzüglich beschließen

- Erschienen am 20.02.2015 - Pressemitteilung 024/2015

Brandenburgs Arbeitsministerin Diana Golze fordert die Bundesregierung auf, die neue Arbeitsstättenverordnung jetzt endlich zu beschließen: „Alle Bundesministerien, das Bundeskabinett und der Bundesrat haben nach langer und intensiver Diskussion der Verordnung zugestimmt. Die Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter wurden am Verfahren beteiligt. Jetzt muss das Bundeskabinett nur noch den Änderungsmaßgaben des Bundesrates zustimmen. Diese abschließende Entscheidung war für Anfang Februar geplant. Doch unter dem öffentlichen Druck der Arbeitgeber sind CDU/CSU im letzten Moment eingeknickt. Die Verabschiedung der Arbeitsstättenverordnung wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass das Gesetzgebungsverfahren durch eine einzelne Interessengruppe beschädigt wird. Für alle Beschäftigten ist es wichtig, dass wir den Arbeitsschutz endlich an die moderne Arbeitswelt anpassen.“

Golze erklärte weiter: „Durch die technologische Entwicklung hat sich die Arbeitswelt im vergangenen Jahrzehnt enorm verändert. Mit Internet, Smartphone und tragbarem Computer lassen sich viele Arbeiten heute von jedem Ort der Welt aus erledigen. Diese Flexibilisierung hat viele Vorteile – sie muss aber flankiert werden durch klare Regelungen zum Schutz der Gesundheit der mit der modernen Technik arbeitenden Menschen. Beschäftigte klagen vermehrt über Termin- und Leistungsdruck, ständige Erreichbarkeit und Informationsflut, viele können nicht mehr abschalten. Derartige Belastungen müssen soweit wie möglich vermieden werden. Flexibilisierung darf nicht auf Kosten der Gesundheit der Beschäftigten vorgenommen werden. Durch die Regelung zur Tele- und Bildschirmarbeit in der neugefassten Arbeitsstättenverordnung wird eine wichtige Klarstellung erreicht.“

Bereits seit 2012 wird die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung öffentlich diskutiert. Die privaten und öffentlichen Arbeitgeber waren an der Überarbeitung der Verordnung von Anfang an beteiligt. Golze sagte: „Die Arbeitgeberverbände spielen ein falsches Spiel. Jetzt – kurz vor der endgültigen Entscheidung – klagen sie über zu viel Bürokratie durch die geplanten Änderungen. Dabei werden wesentliche Sachverhalte in der Öffentlichkeit bewusst falsch dargestellt. Diese Kritik der Arbeitgeber ist überzogen und hat ganz offensichtlich nur ein Ziel, die Novellierung doch noch zu verhindern.“

Die Neuordnung bringe sogar eine Vereinfachung des rechtlichen Rahmens, betonte Golze. Die Bildschirmarbeitsverordnung soll aufgehoben und ihr Regelungsinhalt in die neue Arbeitsstättenverordnung übernommen werden.

Golze sagte: „Mit der Novellierung wird Bürokratie abgebaut! Die Zusammenführung zweier Vorschriften führt zu mehr Rechtsklarheit, Übersichtlichkeit und Transparenz. Doppelregelungen für Bildschirmarbeitsplätze entfallen. Zudem kann durch eine Zusammenfassung der baustellenbezogenen Regelungen im Anhang der neuen Arbeitsstättenverordnung auch die Unfallverhütungsvorschrift ‚Bauarbeiten‘ aufgehoben werden. Das ist ein großer Beitrag zum Bürokratieabbau. Davon profitieren Arbeitgeber.“

Die Bundesregierung kann die Maßgaben des Bundesrates nur als Ganzes annehmen oder ablehnen. Golze: „Die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen führen zu keinen weiteren Belastungen der Arbeitgeber. Die novellierte Arbeitsstättenverordnung muss jetzt verabschiedet und umgesetzt werden. Wir brauchen zeitgemäße Regeln für den Arbeitsschutz im Interesse der Beschäftigten. Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Durch immer älter werdende Belegschaften ist es für uns ein sehr wichtiges Anliegen, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Beschäftigte sicher und gesund bis zum Erreichen des Rentenalters ihrer Arbeit nachgehen können.“

Die Arbeitsstättenverordnung enthält zentrale Vorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz vor Gefährdungen im Zusammenhang mit Arbeitsstätten. Sie wurde zuletzt im Jahr 2004 grundlegend novelliert.

Der aktuelle Stand des Entwurfs der neuen Arbeitsstättenverordnung – mit den Maßgaben des Bundesrates – ist auf der Internetseite des brandenburgischen Arbeitsministeriums www.masgf.brandenburg.de unter dem Menüpunkt „Unsere Themen: Arbeit à Arbeitsschutz“ eingestellt.

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Ident-Nr
024/2015
Datum
20.02.2015
Rubrik
Arbeitsschutz