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Karawanskij: Paragraph 219a ist nicht mehr zeitgemäß

- Erschienen am 19.12.2018 - Pressemitteilung 203/2018

Angesichts der bundesweiten Proteste am heutigen Mittwoch gegen den Paragraphen 219a Strafgesetzbuch fordert Brandenburgs Frauenministerin Susanna Karawanskij, den Paragraphen endlich abzuschaffen. „Es ist an der Zeit, den Paragraphen 219a zu streichen. Es ist unnötig, frauenfeindlich und schlicht nicht mehr zeitgemäß, dass Ärztinnen und Ärzte keine Sachinformationen zu Schwangerschaftsabbrüchen geben dürfen und ihr Leistungsspektrum quasi verheimlichen müssen, um strafrechtlich kein Risiko einzugehen. Diese hoch emotionale Debatte um ein Thema, bei dem das Recht der Patientinnen auf transparente und sachliche Information im Zentrum steht, sollte beendet werden.“

Brandenburg hat gemeinsam mit den Ländern Berlin, Hamburg, Thüringen und Bremen einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragraphen in den Bundesrat eingebracht. Nach der Beratung im Plenum am 14. Dezember ist die Länderinitiative erneut in den Rechtsauschuss verwiesen worden. „Wir werden Acht geben, dass sie dort nicht liegenbleibt.“

Paragraph 219a untersagt es Ärztinnen und Ärzten, „eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs“ anzubieten, anzukündigen und anzupreisen oder Erklärungen solchen Inhalts abzugeben. Karawanskij: „Dieser Paragraph aus den 1930er Jahren geht weit über ein Werbeverbot hinaus. Die Debatte um §219 a ist eine Stellvertreterdiskussion zum Thema Schwangerschaftsabbruch, die unnötig mit der Not von Frauen in einer schwierigen Situation spielt und Fragen aufwirft, die längst als geklärt gelten könnten. Wenn ein Schwangerschaftsabbruch straffrei ist, ist es nicht vermittelbar, warum über ihn nicht rechtmäßig informiert werden darf.“