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Förderprogramm ‚Einstiegszeit‘ wird fortgeführt: Unterstützung für junge Menschen bei der Arbeitssuche

- Erschienen am 19.11.2017 - Presemitteilung 171/2017

Das Arbeitsministerium setzt das Förderprogramm ‚Einstiegszeit‘ fort. Damit werden arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte junge Erwachsene in Brandenburg beim Übergang von der Ausbildung in den Beruf unterstützt. Die neue Förderrichtlinie ist auf dem Online-Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (www.ilb.de) veröffentlicht. Bis zum Jahr 2021 stehen für ‚Einstiegszeit‘ rund 8 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Arbeitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt sagte heute in Potsdam: „Wir wollen allen jungen Brandenburgerinnen und Brandenburger eine berufliche Perspektive in ihrer Heimat eröffnen. ‚Einstiegszeit‘ ist dafür ein wichtiges Instrument. Damit bekämpfen wir die Jugendarbeitslosigkeit nachhaltig, gleichzeitig werden Betriebe bei der Fachkräftesicherung unterstützt. Das Programm hat sich bewährt. Seit dem ersten Start im Jahr 2002 konnten mit ‚Einstiegszeit‘ über 7.000 junge Fachkräfte in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit vermittelt werden.“

Die ‚Einstiegszeit‘ hilft Frauen und Männern im Alter bis zu 30 Jahren, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss haben, in Brandenburg einen Arbeitsplatz zu finden. Sie erhalten Informationen über Stellenangebote in der Region und Tipps bei der Bewerbung. Bei Bedarf werden sie mit individuellen Anpassungsqualifikationen auf die neue Stelle vorbereitet und nach der Vermittlung in Arbeit in den ersten sechs Monaten intensiv betreut. Junge Frauen bekommen auf Wunsch in Kooperation mit dem Unternehmen eine besondere Karriereplanung. Gleichzeitig werden kleine und mittlere Unternehmen bei der Suche nach jungen Fachkräften unterstützt und zu flexiblen Arbeitszeit- und Organisationsmodellen beraten.

Arbeitsstaatssekretärin Hartwig-Tiedt: „Trotz der guten Arbeitsmarktlage gelingt es noch immer nicht allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, den Übergang von der beruflichen Erstausbildung in eine vollwertige Erwerbsarbeit aus eigener Kraft zu bewältigen. Dieser Übergang ist aber für die weitere Berufslaufbahn von entscheidender Bedeutung. Je besser man diese Schwelle überwindet, umso größer sind die Aussichten auf ein erfolgreiches Erwerbsleben.“

Die letzte Förderrichtlinie trat im Dezember 2014 in Kraft und läuft im Februar 2018 aus. In diesem Förderzeitraum sind über 5.700 Personen im Rahmen der ‚Einstiegszeit‘ beraten worden, rund 1.900 Qualifizierungsmaßnahmen wurden gefördert. Rund 1.450 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Programm haben einen Arbeitsvertrag erhalten, darunter 685 junge Frauen. Über 900 Unternehmen wurden mit dem Programm erreicht.

Für die Neuauflage der Förderrichtlinie können potenzielle Projektträger bis zum 10. Dezember 2017 einen Förderantrag über das Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einreichen. Gefördert wird ein landesweites Projekt.

Alle Fragen zur Förderung und Antragsstellung beantwortet das Infotelefon Arbeit der ILB: 0331 – 660-2200 (Mo.-Do.: 8 bis 17 Uhr, Fr.: 8 bis 16 Uhr).

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Ident-Nr
171/2017
Datum
19.11.2017