Hauptmenü

Integrationsbegleitung / Arbeitsstaatssekretärin Hartwig-Tiedt: Individuelle Förderung für Langzeitarbeitslose

- Erschienen am 19.08.2016 - Pressemitteilung 128/2016

Das Förderprogramm „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“ des Arbeitsministeriums wird auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erfolgreich umgesetzt. Davon konnte sich Arbeitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt heute in Begleitung des Senftenberger Bürgermeisters Andreas Fredrich bei der TÜV Rheinland Akademie GmbH überzeugen. Hartwig-Tiedt: „Wir fördern landesweit  35 Projekte, zwei davon im Landkreis Oberspreewald-Lausitz- hier in Senftenberg und ein weiteres Projekt in Lauchhammer. Wir unterstützen Langzeitarbeitslose und Erwerbslose mit minderjährigen Kindern, darunter besonders Alleinerziehende. Ziel ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu stärken, mit Unternehmen zusammen zu bringen und ihnen auf diese Weise den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Das ist eine besonders wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Außerdem stärken wir durch die individuelle Betreuung vor Ort das Zusammenleben der teilnehmenden Familien.“

Das Projekt in Senftenberg zeichnet sich dadurch aus, dass für die Arbeit mit den Teilnehmenden das Trainingszentrum der TÜV Rheinland Akademie mit seinen Werkstätten genutzt wird. Dies ermöglicht eine optimale und praxisnahe Vorbereitung auf geplante Praktika in den Unternehmen der Region. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit sich zu erproben, um ihre Interessen und Neigungen in Bezug auf ein Praktikum bzw. ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erkunden. Derzeit werden über 60 Frauen und Männer betreut, mehr als ein Drittel von ihnen hat Kinder unter 18 Jahren. Zur Unterstützung der Familienbedarfsgemeinschaften werden in Senftenberg auch Familienmodule angeboten - u.a. zu den Themen Kindererziehung/Familienmanagement und Kindergesundheit.

Hartwig-Tiedt betonte: „Besonders wichtig ist die gute Zusammenarbeit mit dem Jobcenter vor Ort. Hier findet eine enge, auf den Einzelfall bezogene  Abstimmung statt - auch zu Fördermöglichkeiten des Jobcenters. Besonders alleinerziehende Frauen sind von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen, obwohl sie oft gut ausgebildet und sehr engagiert sind. Sie sind auf besondere Unterstützung angewiesen.“

Das Förderprogramm „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“ des Arbeitsministeriums startete im vergangenen Jahr. Gefördert werden besonders benachteiligte Langzeitarbeitslose und Erwerbslose mit minderjährigen Kindern. Sie werden von Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleitern betreut und mit individuell passenden Angeboten unterstützt, damit auch sie wieder in Arbeit kommen. Landesweit setzen  35 Projekte die Maßnahmen um. Für das Programm stehen bis zum Jahr 2020 über 40 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Bis zu 8.000 Menschen können von dem Programm profitieren. Die individuelle Förderung kann bis zu zwei Jahre dauern.

Abbinder

Ident-Nr
128/2016
Datum
19.08.2016