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Sozialministerin Karawanskij zu der vom rot-grünen Hamburger Senat angekündigten grundlegenden Kurskorrektur bei der Pflegeversicherung: „Richtig, aber es ist fünf nach zwölf!“

- Erschienen am 19.02.2019 - Presemitteilung 023/2019

Angesichts der von Hamburg heute angekündigten grundlegenden Kurskorrektur bei der Pflegeversicherung hat die Brandenburger Sozialministerin Susanna Karawanskij das Taktieren auch des Landes Hamburg scharf kritisiert. Seit dem gemeinsamen Bundesratsantrag Thüringens und Brandenburgs - „Herausforderungen in der Pflege angehen und Kosten gerecht verteilen“ - sei wertvolle Zeit verstrichen, die zu Lasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gehe. Die Pflege sei zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe geworden, die dringend Lösungen bedarf. Auch in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels müsse eine qualitätsgerechte und finanzierbare Pflege zur Verfügung stehen. Karawanskij wörtlich: „Ich begrüße es, dass nun auch Hamburg mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat zu einer gerechteren Kostenverteilung in der Pflegeversicherung aufruft und eine Umkehrung des Prinzips fordert, wonach die Pflegebedürftigen künftig einen pauschalen Beitrag leisten und die Pflegekassen alle weitere Kosten übernehmen sollen.  Aus der Pflegeversicherung muss eine Versicherung werden, die das steigende Kostenrisiko in der Pflege nicht ausschließlich auf die Betroffenen abwälzt. Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden.“

Die Ministerin weiter: „Pflegestärkungsgesetze der Bundesregierung haben zwar zu Leistungserweiterungen beigetragen, jedoch müssen bisher alle Verbesserungen, wie z.B. die Anhebung des Lohnes der Pflegekräfte, nach der im Sozialgesetzbuch XI festgelegten Finanzierungsregelung ausschließlich von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen getragen werden. In der Folge muss zunehmend Sozialhilfe in Anspruch genommen werden, was viele Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, zu Recht als ungerecht empfinden.
Zugleich bedauere ich aber, dass dieser Positionswechsel nicht schon früher erfolgte, als die Länder Brandenburg und Thüringen im Juli 2018 diese Forderung mit dem Antrag „Herausforderungen in der Pflege angehen und Kosten gerecht verteilen“ in den Bundesrat einbracht und in der bundesweiten Diskussion als notwendigen Schritt vorgeschlagen haben. Es bleibt der schale Eindruck eines wahltaktischen Agierens, statt die Kräfte der Länder konstruktiv zu bündeln.“

Das Land Brandenburg bleibt bei seinen Forderungen,

  • dass der von den betroffenen Menschen zu leistende Eigenanteil für die Pflege bezifferbar und planbar werden muss. Das gelingt durch den sog. „Sockel-Spitze-Tausch“ zwischen Eigenanteil und dem Zuschuss aus der Pflegeversicherung. Dabei wollen wir perspektivisch eine vollständige Reduzierung des Eigenanteils im Sinne einer Pflegevollversicherung!
  • dass die Finanzierungsbasis der Pflegeversicherung verbreitert werden muss. Der von Hamburg geforderte Einsatz von Steuermitteln kann eine Lösung sein. Langfristig fordert Brandenburg aber nach wie vor, auf eine solidarische Pflegeversicherung zu setzen, in der alle Einkommensarten, wie z.B. aus selbständiger Tätigkeit oder aus Vermögen, herangezogen werden. Das ist nicht nur gerechter, sondern auch solider.
  • dass neben diesen Reformen unverzüglich auch Sofortmaßnahmen erfolgen müssen, die die eingetretene Entwicklung  schnell und unbürokratisch zumindest abbremst. Hier fordert Brandenburg zusätzlich eine kurzfristige Anpassung der bisherigen Zuschüsse aus der Pflegeversicherung im Sinne einer Leistungsdynamisierung, damit die Menschen zügig entlastet werden.