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Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg begeht 25-jähriges Jubiläum

- Erschienen am 19.01.2017 - Presemitteilung 008/2017

Das Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg begeht am 20. Januar 2017 sein 25-jähriges Bestehen. 1992 hatten die Länder Berlin und Brandenburg mit dem Gemeinsamen Tarifregister die erste gemeinsame Einrichtung beider Länder und das bis heute einzige länderübergreifend tätige Tarifregister Deutschlands geschaffen.

Seit nunmehr 25 Jahren erteilt das Tarifregister Beschäftigten, Arbeitsuchenden, Arbeitgebern, Sozialversicherungsträgern, Jobcentern, den Arbeits- und Sozialgerichten in Berlin und Brandenburg, Rechtsanwälten und vielen anderen Einrichtungen und Verwaltungen Auskunft über tarifvertraglich vereinbarte Arbeitsbedingungen. Diese Auskünfte helfen  dabei, tarifliche und arbeitsvertragliche Ansprüche zu klären und durchzusetzen sowie Sozialleistungen korrekt zu berechnen. Zudem können Angebote bei öffentlichen Ausschreibungen ordnungsgemäß kalkuliert und bewertet werden.

Berlins Arbeitssenatorin Elke Breitenbach: „Das Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg leistet seit nunmehr 25 Jahren einen wichtigen Beitrag zu guter Arbeit und zu fairen Arbeitsbedingungen. Von seinen zahlreichen Informationen über tarifvertragliche Arbeitsbedingungen profitieren auch Beschäftigte, für die diese Informationen wegen fehlender Tarifbindung nicht unmittelbar gelten. Die tarifvertraglichen Standards sind ein wichtiger Orientierungsmaßstab für alle Beschäftigungsverhältnisse. In Zeiten mit einem wachsenden Niedriglohnsektor ist dies unersetzlich.“

Brandenburgs Arbeitsministerin Diana Golze: „Ob zur Übersicht über allgemeinverbindliche branchenspezifische Mindestlöhne oder tarifliche Ausbildungsvergütungen - das breite Informationsangebot des Gemeinsamen Tarifregisters nutzt nicht nur interessierten Bürgerinnen und Bürgern sondern auch allen Akteuren in Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften, die zur Stärkung der Sozialpartnerschaft in Brandenburg beitragen wollen.“

Das Gemeinsame Tarifregister hat einen Bestand von fast 80.000 Tarifverträgen, von denen derzeit in 138 Wirtschaftsbereichen ca. 28.000 gültig sind. Es erteilt jährlich mehr als tausend Auskünfte.

Das Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg befindet sich in den Diensträumen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Oranienstraße 106, 10969 Berlin.

Sprechzeiten (persönlich und telefonisch):
Montag, Dienstag und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr

E-Mail-Adresse: tarifregister@senaif.berlin.de

Online-Anfragen und zahlreiche Informationen auf der Internetseite: www.berlin.de/sen/arbeit/tarifregister/index.htm