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Hohe Corona-Fallzahlen: Priorisierung bei Nachverfolgung von Kontaktpersonen

- Erschienen am 18.11.2021 - Pressemitteilung 638/2021

Angesichts rasant steigender Corona-Infektionszahlen kommen auch in Brandenburg die Gesundheitsämter an ihre Grenzen. Aus diesem Grund empfiehlt das Gesundheitsministerium den kommunalen Gesundheitsämtern, ihre Aufgaben in dieser ernsten Lage noch stärker zu priorisieren. Das betrifft insbesondere die Nachverfolgung von Kontaktpersonen bestätigter COVID-19-Fälle sowie die Anordnung von Quarantäne. Gleichzeitig setzt sich die Landesregierung für eine weitere personelle Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte ein. Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unterstützen jetzt wieder die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Eindämmung der Pandemie. Aktuell sind in Brandenburg landesweit bereits 165 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz und helfen Kommunen zum Beispiel bei der Kontaktnachverfolgung.

Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft: „Wir danken dem Bundesverteidigungsministerium und dem Landeskommando Brandenburg der Bundeswehr ausdrücklich für die erneute Unterstützung. Und wir danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesundheitsämter und den unterstützenden Kräften aus anderen Ämtern für ihre Arbeit. Sie alle leisten einen erheblichen Beitrag bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Die derzeitige diffuse Infektionslage ist sehr ernst und besorgniserregend. Das Coronavirus breitet sich extrem schnell aus. Jetzt gilt es, Ausbruchsgeschehen in besonders sensiblen Bereichen einzudämmen und den Schutz vulnerabler Personengruppen sicher zu stellen. Aus diesem Grund empfehlen wir dringend allen Gesundheitsämtern zur Optimierung der vorhandenen personellen Ressourcen eine Priorisierung der Kontaktpersonennachverfolgung für eine effiziente und sichere Pandemie-Bekämpfung mit einer Konzentration auf den Schutz vulnerablen Personengruppen in unserer Bevölkerung. Eine intensive und umfangreiche Nachverfolgung aller Kontaktpersonen ist in dieser Lage nicht mehr möglich. Auch die Überwachung der Quarantäneanordnungen und der Reiserückkehrenden aus Variantengebieten kann von den Gesundheitsämtern aktuell nicht mehr gewährleistet werden. Ich appelliere an die Eigenverantwortung aller Brandenburgerinnen und Brandenburger, Quarantäneanordnung sehr gewissenhaft umzusetzen und einzuhalten.“

Mit einem Erlass-Schreiben an die 18 Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg hat das Gesundheitsministerium über einheitliche Grundsätze zur Optimierung informiert. Die wichtigsten Punkte darin sind:

  • Ermittlungsumfang: Es sollen ausschließlich Ermittlungen zu einem bestätigten COVID-19-Fall (sogenannter Indexfall) und eine Eingrenzung der Kontaktpersonennachverfolgung auf die engsten Kontaktpersonen im direkten häuslichen Umfeld erfolgen. Die Bearbeitung der Erstbefunde mit Kontaktaufnahme zu den Betroffenen einschließlich Isolations- und Quarantäneanordnungen für die Kontaktpersonen im häuslichen Umfeld hat Vorrang vor einer vollumfänglichen Kontaktnachverfolgung im entferntesten Umfeld.
  • Clusterermittlung: Es besteht Vorrang bei der Ermittlung von bestätigten oder potentiellen Ausbruchsgeschehen (sogenannte Cluster) in medizinischen Einrichtungen (stationär und ambulant) sowie Ausbrüche in Gemeinschaftseinrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe (stationär und teilstationär). Nachgeordnet werden die weiteren Cluster in Kita, Schulen und Horteinrichtungen sowie in Betrieben bearbeitet.
  • Schule und Kita: Die Eltern eines positiv getesteten Kindes sind über die notwendige Isolation/Quarantäne zu beraten (Selbstmonitoring, symptomatisch selbständige Kontaktaufnahme zum Haus-/Kinderarzt bzw. zur Haus-/Kinderärztin). Es erfolgt die Information an die Schulleitung einschließlich Beratung zum weiteren Vorgehen. Die Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler sowie die erhöhte Testfrequenz führt zu einer neuen Bewertung der Quarantänemaßnahmen in Schulen.
  • Erlass einer Allgemeinverfügung: Zur Quarantäneanordnung von Kontaktpersonen der Kategorie 1 (enge Kontaktpersonen, die ein erhöhtes Infektionsrisiko haben), von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen kann der Landkreis oder die kreisfreie Stadt eine Allgemeinverfügung mit grundsätzlichen Vorgaben erlassen, um die Umsetzung insgesamt zu vereinfachen. Ohne weiteren konkreten Anlass sind Reiserückkehrende-Nachverfolgung und sonstige Quarantänekontrollen in der aktuellen pandemischen Situation als nachgeordnet zu betrachten.