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Gesundheitsministerin Nonnemacher: Alle Krankenhäuser brauchen in der Corona-Krise Finanzierungshilfen

Brandenburg gibt im Bundesrat Protokollerklärung zum Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ab

- Erschienen am 18.11.2020 - Presemitteilung 588/2020
Ministerin im Landtag am 18. November 2020

Zum Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (kurz: Bevölkerungsschutzgesetz) hat das Land Brandenburg gemeinsam mit mehreren Ländern im Bundesrat eine Protokollerklärung abgegeben. Dazu erklärt Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher:

„Im Kern begrüße ich das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz, da die zur Pandemiebekämpfung notwendigen Einschränkungen von Grundrechten auf eine breitere demokratische Grundlage gestellt werden. Und es ist gut, dass im Infektionsschutzgesetz des Bundes zulässige Schutzmaßnahmen jetzt ganz konkret aufgeführt werden.

Ich kritisiere aber deutlich die neuen Regelungen im Bevölkerungsschutzgesetz für die dringend benötigten Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser. Hier werden die großen Krankenhäuser in Ballungsräumen klar bevorteilt, zu Lasten der kleinen Krankenhäuser im ländlichen Raum. Das bringt Brandenburg als Flächenland in eine schwierige Lage! Der Bund darf Finanzierungshilfen nicht allein von Intensivkapazitäten und sogenannten Notfallstufen abhängig machen. Die Beschränkung für die Ausgleichszahlungen auf Krankenhäuser nach den Notfallstufen entspricht nicht der aktuellen Versorgungsrealität in den Ländern. Die Notfallstufe 2 und 3 haben nur große Kliniken. Hier sehe ich die Gefahr, dass Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung sowie Fachkliniken in Bedrängnis kommen. Das gefährdet die Versorgung in der Fläche.

Alle Krankenhäuser haben im Frühjahr erhebliche zusätzliche Kapazitäten im Intensivbereich mit Beatmung aufgebaut. Viele Kliniken, die wichtige Beiträge zur Pandemiebekämpfung leisten, würden nach aktuellem Stand ohne entsprechende finanzielle Unterstützung des Bundes bleiben. Angesichts der Corona-Krise haben alle Krankenhäuser mit deutlichen Mindereinahmen zu kämpfen.

Die Zahl der Patientinnen und Patienten, die im Krankenhaus wegen COVID-19 behandelt werden müssen, steigt seit Oktober wieder deutlich an. In Brandenburg hat sich diese Zahl in den vergangenen sechs Wochen von 36 auf 399 mehr als verzehnfacht. Und diese Zahl wird in den kommenden Wochen weiter steigen. Gleichzeitig fallen Krankenhausbeschäftigte durch Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen aus.

In der Schweiz sind bereits alle Intensivbetten belegt. Das zeigt, dass wir auf jedes einzelne Krankenhausbett angewiesen sind. Deshalb ist es auch notwendig, dass alle Krankenhäuser planbare Operationen bei Bedarf jederzeit so reduzieren können, damit kurzfristig ausreichend Aufnahmekapazitäten für Covid-19 Patientinnen und Patienten bereitstehen. In Brandenburg haben die Krankenhäuser deshalb wieder ihre regionalen Corona-Netzwerke aktiviert, um sich gegenseitig bei der Versorgung von COVID-19-Patienten zu unterstützen.

Wenn der Bund in dieser schwierigen Zeit tatsächlich nur die großen Krankenhäuser finanziell unterstützt, führt dies die bisher erfolgreiche Arbeit der regionalen Netzwerke mit ihrer klugen Aufgabenteilung ad absurdum! Alle Krankenhäuser brauchen jetzt vom Bund eine verlässliche Zusage für Finanzierungshilfen. Die Versorgung kann und muss auch in Krankenhäusern sichergestellt werden, die keine intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeit aufweisen.“

Mit der Protokollerklärung fordert Brandenburg unter anderem, dass die Länder nach pflichtgemäßen Ermessen unter Beachtung regionaler Versorgungskonzepte die für die Versorgung von COVID-19-Patienten die Krankenhäuser bestimmen, die entsprechende Ausgleichszahlungen erhalten. Das Gesetz muss hier zeitnah entsprechend angepasst werden.

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, unterscheidet drei Stufen der Notfallstrukturen an Krankenhäusern. Je nach Art und Umfang der strukturellen, personellen und medizinischen-technischen Vorhaltungen geht es um Strukturen für eine

  • Basisnotfallversorgung (Stufe 1),
  • erweiterte Notfallversorgung (Stufe 2) oder
  • umfassende Notfallversorgung (Stufe 3).

Nach der Einschätzung des Gesundheitsministeriums nehmen im Land Brandenburg von 54 Krankenhäuser nur 39 an der Notfallversorgung teil. Davon haben 24 Kliniken aufgrund ihrer Struktur die Chance auf die Teilnahme an der erweiterten Notfallversorgung der Stufen 2 und 3.